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Gültigkeit von Startvignetten

Das Präsidium hat beschlossen, dass eine Rückgabe von korrekt ausgestellten Vignetten ab sofort nicht möglich ist! Eine Vignette ist daher im gesamten Kalenderjahr für die sie ausgestellt wurde gültig, daher gelten auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Startpflicht bei der eigenen LM und ÖM der entsprechenden Disziplin usw.) für das gesamte Kalenderjahr. (Der Arbeitsaufwand Vignetten auszustellen, die dann nach ein paar Monaten wieder zurückgegeben werden, ist zu hoch.)
 

STEINERBERGER Peter, PS / 22.11.2010
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