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Gültigkeit von Startvignetten

Das Präsidium hat beschlossen, dass eine Rückgabe von ausgestellten Vignetten ab sofort nicht möglich ist! Eine Vignette ist daher im gesamten Kalenderjahr für die sie ausgestellt wurde gültig, daher gelten auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten für das gesamte Kalenderjahr.

STEINERBERGER Peter, PS / 22.11.2010
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