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Genehmigte Ausschreibungen für Funktionäre

Alle Veranstalter bzw. Organisatoren von Tanzturnieren sind lt. TO §5 Pkt. 7 verpflichtet, rechtzeitig vor dem Turniertermin allen Funktionären eines Turniers die genehmigte Ausschreibung zukommen zu lassen! Wichtig dabei ist, dass es sich um die genehmigte Turnierausschreibung handeln muss, d.h. mit den Unterschriften des Veranstalters und des Sportdirektors! Wenn die Übermittlung an die Funktionäre per Mail erfolgt, so ist die genehmigte Ausschreibung einzuscannen, das Word-Dokument ohne Unterschriften kann zu diesem Zweck nicht verwendet werden.

Jede Funktionärsänderung (Beisitzer, Wertungsrichter, Turnierleiter usw.) ist vor dem Turnier dem Sportdirektor bekannt zu geben und genehmigen zu lassen! Ist eine Änderung so kurzfristig notwendig, dass eine Genehmigung durch den Sportdirektor nicht mehr möglich ist - durch z.B. Absage eines Funktionärs am Turniertag - so ist dies mit einer Begründung im Turnierbericht zu vermerken!

STEINERBERGER Peter, PS / 31.07.2009
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