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BSP-Formationen - ehemalige Startkarteninhaber

In Beantwortung entsprechender Anfragen weisen wir darauf hin, dass der Einsatz von Tänzern oder Tänzerinnen, die bereits eine Startkarte hatten, in einem BSP-Formationsteam grundsätzlich nicht möglich ist.
Äußerst restriktiv gehandhabte Ausnahmen in Einzelfällen und nur unter besonderen Umständen sind erst nach vorheriger Genehmigung durch das ÖTSV-Präsidium möglich. Zuwiderhandeln wird mit entsprechenden Sanktionen (Annullierung des Ergebnisses, Startverbot) geahndet.
Im Sinne der Wahrung der Sportlichkeit bei allen Wettkämpfen ersuchen wir um Beachtung dieser Bestimmungen.
ELIASCH Wolfgang, WE / 09.03.2006
News: Sport / Regelwerk
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