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Auslandsstartankündigungen und Ergebnismeldungen

Alle Paare werden darauf hingewiesen, die Ankündigung eines Auslandsstarts bei Open Turnieren rechtzeitig (mind. 7 Tage vor dem Start) im Aktivenportal durchzuführen.

Die Ergebnismeldung ist dann bis zum darauf folgenden Mittwoch ins Aktivenportal einzugeben! Das Ergebnis ist unbedingt vollständig und mit den Namen der Finalplatzierten zu erfassen!

Am Besten melden Paare ihren Start sofort, wenn Sie Ihre Startmeldung beim Veranstalter abgegeben haben. Dann kann nicht darauf vergessen werden. Ergebnismeldungen werden am Besten direkt nach dem Bewerb in das Aktivenportal eingegeben. Dies muss nicht vom eigenen Computer zu Hause erfolgen, sondern der Einstieg ins Aktienportal ist via Internet in der ganzen Welt möglich. Mittlerweile gibt es kaum noch Hotels bzw. Unterkünfte, wo kein Computer mit Internetzugang angeboten wird, zum Teil sogar kostenlos.

Diese Meldungsverpflichtung vor und nach dem Turnier ist einzuhalten! Verfehlungen (keine Ankündigung oder keine Ergebnismeldung bzw. Ankündigung kürzer als 7 Tage bzw. Ergebnisübermittlung später als Mittwoch nach dem Turnierwochenende) werden wie folgt geahndet:
o 1. und 2. Verfehlung: Verwarnung
o 3. Verfehlung: letzte Verwarnung
o 4. Verfehlung: Startsperre (auch für bereits genannte Turniere!) 30 Tage ab Übermittlung der Beschlussfassung. Paare werden per E-Mail über Verwarnungen informiert.

Turniere im Grenverkehr (=Turniere bei denen es Punkte für das Startbuch gibt) sind von obigen Regeln nicht betroffen!

Für Turniere im Grenzverkehr muss das Ergebnis binnen einer Woche online über das Aktivenportal eingegeben werden. (Eine Vorausmeldung an das Ressort International vor dem Start ist im Grenverkehr nicht notwendig). Das Startbuch ist für die Eintragung der Punkte an die Geschäftsstelle des ÖTSV zu übermitteln, sofern diese beim Turnier nicht oder nicht richtig eingetragen wurden. In Abstimmung mit der Geschäftsstelle kann die Korrektur auch von Klubverantwortlichen ohne Einsendung durchgeführt werden.
Im Falle von Aufstiegen muss das Startbuch der ÖTSV-Geschäftsstelle übermittelt werden. Selbstständige Eintragungen von den Paare selber sind nicht erlaubt!

STEINERBERGER Peter, PS / 02.04.2012
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