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Turniere im Grenzverkehr

Nennung:

Alle Paare der Klubs des ÖTSV dürfen bei Turnieren im Grenzverkehr ohne vorher­gehende Meldung an den ÖTSV starten. Die Anmeldung (Nennung) erfolgt durch den Klub direkt beim Veranstalter. Bei einem Start im Grenzverkehr wird der ÖTSV-Ausweis benötigt. Zusätzlich ist am Freitag das PDF mit der aktuellen Startklassenzugehörigkeit und dem Punktestand auszudrucken. Ausweis und Ausdruck sind im Grenzverkehr dem Turnierbüro vorzulegen.

Ergebnismeldung:

Nach jedem Start muss bis Dienstag, 24 Uhr das Ergebnis online über das sog. „Aktivenportal“ an den ÖTSV gemeldet werden. Meldungen außerhalb dieser Frist sind technisch gesperrt und können auch auf keinem anderen Weg anerkannt werden. Eine Übermittlung von Startlisten und dgl. ist nicht vorgesehen. Es werden jedoch Stichprobenkontrollen über die Richtigkeit der gemachten Eingaben durchgeführt!

Nur bei zeitgerechter und richtiger Übermittlung können Punkte/Starts anerkannt werden.

 

 

 

 

 

STEINERBERGER Peter, PS / 12.08.2025
News: Sport / Regelwerk
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