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Einverständniserklärung für ÖTSV-Sportler:innen

Nachdem für neu am Turnierbetrieb des ÖTSV teilnehmende Sportler:innen bereits eine gültige Einverständniserklärung verpflichtend ist, erfolgt nun die Umsetzung auch für jene Tänzer:innen, die bereits vor dem 1. Juni 2026 erstmals beim ÖTSV registriert wurden.
Die Einverständniserklärung ist bis spätestens 31.12.2026 im Aktivenportal hochzuladen.
 
Für jede Person ist ein eigenes, unterschriebenes Formular erforderlich. Die Unterzeichnung kann auch bequem digital mittels ID Austria erfolgen. Bei Sportler:innen unter 14 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
 
Eine gültige und hochgeladene Einverständniserklärung ist auch Voraussetzung für die Verlängerung der Startberechtigung für 2027.
 
Mit der Unterzeichnung wird unter anderem bestätigt:
  • die Anerkennung aller geltenden ÖTSV-Regularien (z. B. Statut, Turnierordnung, Verhaltenskodex)
  • die Zustimmung zu Anti-Doping-Bestimmungen und möglichen Kontrollen
  • die gesundheitliche Eignung für den Tanzsport
  • die Nutzung von Bild- und Tonmaterial im Rahmen von Veranstaltungen
  • die Richtigkeit sowie Verarbeitung der persönlichen Daten
Wichtig: Ohne gültige, unterzeichnete Einverständniserklärung kann künftig keine Startberechtigung ausgestellt werden!
 
Weitere Informationen:
  • Voraussetzung für die Teilnahme an allen ÖTSV-Wettbewerben
  • Gültigkeit: 5 Jahre (bei durchgehender Startberechtigung)
  • Bei Unterbrechung über 6 Monate oder Ablauf ist eine neue Unterzeichnung erforderlich
Wir ersuchen alle Vereine, diese Information an ihre Mitglieder und aktiven Tänzer:innen weiterzugeben.

So funktioniert das Hochladen im Aktivenportal:

  1. Die Einverständniserklärung herunterladen, vollständig ausfüllen und unterschreiben – gerne auch digital mittels ID Austria. Bei Sportler:innen unter 14 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
  2. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene/digital signierte Dokument mit allen Seiten als PDF-Datei speichern.
  3. Im Aktivenportal  mit den bekannten Zugangsdaten anmelden
  4. In der Lasche „Persönl. Daten“ befindet sich die Zeile „Deklaration:“.
  5. Wird dort der Status „Keine Deklaration gefunden“ angezeigt, befindet sich am unteren Ende der Seite ein Bereich zum Hochladen des ausgefüllten PDF-Dokuments.
  6. Nach erfolgreichem Upload erscheint am Seitenanfang die Meldung: „Die Deklaration wurde erfolgreich hochgeladen.“
    In der Zeile "Deklaration:" wird anschließend folgender Status angezeigt: "Deklaration wurde hochgeladen, Überprüfung ausstehend."
  7. Die Einverständniserklärung wird anschließend geprüft und – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – freigegeben. Da diese Prüfung manuell erfolgt, kann sie bis zu 72 Stunden dauern. Sollte sich der Status nach diesem Zeitraum nicht geändert haben, bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an dek@oetsv.at. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Frist nur Werktage berücksichtigt werden.
  8. Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe wird in der Zeile „Deklaration:“ folgender Status angezeigt: „Deklaration wurde hochgeladen und ist gültig.“

Hinweis für Sportler:innen, die die Einverständniserklärung im Zuge einer Neuanmeldung seit 1. Juni 2026 per eMail an unsere Geschäftsstelle gesendet haben: diese Erklärungen laden wir selbst in das Aktivenportal bis Ende September hoch.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

06.09.2026
News: ÖTSV allgemein
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