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Polizeiausbildung im Rahmen der Spitzensportförderung

Bei den Landespolizeidirektionen ist beabsichtigt, mit 1. September 2022 Frauen und Männer für den Polizeidienst im Rahmen der Förderung des Spitzensportes aufzunehmen. Die Ausbildungsplätze werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989, ausgeschrieben.

Sportlerinnen und Sportler des ÖTSV können sich bewerben, wenn sie entweder aktuelle Mitglieder eines ÖTSV-Kaders sind oder in einem Formationsteam an einer EM oder WM im Jahr 2021 teilgenommen haben.

Bitte beachten Sie auch das PDF im Anhang!

Bei Interesse bitte vorab ein Mail an office@oetsv.at

THALLINGER Gerald, GT / 12.04.2022
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