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Neue Regelungen bei Klubwechsel ab 2020

Die Mitgliederversammlung 2019 hat beschlossen, dass es ab 1.1.2020 neue Regeln bei Klubwechsel bzgl. der Startruhe gibt:

 

Bei einem Klubwechsel eines Tanzsportlers /einer Tanzsportlerin tritt von dem Tag der Abmeldung vom bisherigen Klub oder ATK eine Startruhe von sechs Monaten ein. Dies gilt nicht bei Auflösung des Klubs oder ATKs. oder wenn der bisherige Klub oder ATK die schriftliche Erklärung abgibt, auf die Startruhe zu verzichten.

Ein Klubwechsel ist nur zum 1.1. bzw. 1.7. jedes Kalenderjahres möglich. Für neue Partnerschaften kann auch während eines Kalenderjahres für einen der Partner ein Klubwechsel stattfinden, wenn das Paar für einen der beiden bisherigen Klubs startet.

Die Startruhe verlängert sich bis zur Erfüllung allfälliger finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Klub, maximal jedoch um weitere sechs Monate.

STEINERBERGER Peter, PS / 25.12.2019
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