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Bestellung der Startberechtigungen für Aktive 2024/Funktionärslizenzen 2024

Die Klubs werden ersucht, die erforderlichen Startberechtigungen für 2024 bis spätestens 27.12.2023 zu bestellen.
Für Klubs mit einem Klubzugang sind die Bestellungen verpflichtend über diesen Klubzugang abzuwickeln. Bestellungen über den Klubzugang werden priorisiert bearbeitet.
Starts im Inland können, soweit die Nennung zeitgerecht erfolgt ist, mit dem physischen oder elektronischen ÖTSV-Ausweis erfolgen. 
Anmerkung: Ab 2024 werden neue ÖTSV-Ausweise (für neu hinzukommende Athletinnen und Athleten bzw. nach 5 Jahren abgelaufene ÖTSV-Ausweise) elektronisch zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung ist auf iOS-Geräten die Wallet-App bereits automatisch vorhanden, für Android-Benutzer bitte eine entsprechende Wallet-App installieren (z.B. PassWallet). 
Besitzerinnen und Besitzer von noch gültigen physischen ÖTSV-Ausweisen können diese weiterverwenden, haben aber ab Mitte Februar 2024 die Möglichkeit, den elektronischen Ausweis im Aktivenportal herunter zu laden. (Wenn kein Smartphone zur Verfügung steht, kann die unten beschriebene Startberechtigung für das Ausland, gemeinsam mit einem Lichtbildausweis, auch im Inland verwendet werden.) 
Für Starts im Inland ist der ÖTSV-Ausweis unaufgefordert dem Veranstalter beim Check-In vorzuweisen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zur entsprechenden Klasse erfolgt durch einen Download, der dem Turnierveranstalter vor dem Turnier zur Verfügung steht. Dem Veranstalter steht dieselbe Information zur Verfügung, die auf den Startberechtigungen angedruckt werden. Bitte überprüfen Sie, ob diese Daten stimmen, damit es bei den In- und Auslandsstarts zu keinen Problemen kommt. Alle, die am Jahresbeginn, aber nach dem 31.01.2024 (Ende der Gültigkeit der Startberechtigung 2023) starten möchten, sollten sich bei Ihrem Klub vergewissern, ob eine rechtzeitige Startberechtigungsbestellung für 2024 vorgenommen wurde.
Zum Starten im Ausland werden von den Athletinnen und Athleten (oder von den Klubverantwortlichen für die Paare) Startberechtigungen direkt auf weißes Papier (A5-Format) gedruckt. 
 
Bei rechtzeitiger Bestellung ist die Verfügbarkeit der Startberechtigungen im Aktivenportal bis Mitte Februar 2024 geplant und gleichzeitig werden die Rechnungen hierzu von der Geschäftsstelle ausgestellt. Ein Start von Paaren ist nur mit gültiger Startberechtigung (sowie aktuellem (elektronischen) ÖTSV-Ausweis möglich. 
Bitte beachten Sie den weiter unten stehenden Hinweis für ablaufende ÖTSV-Ausweise!
 
Athletinnen und Athleten, die vor dem 15.02.2024 starten möchten, sollten sich bei Ihrem Klub vergewissern, ob eine rechtzeitige Startberechtigungsbestellung vorgenommen wurde. In diesem Fall werden die Klubverantwortlichen ersucht, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Start via E-Mail mit der ÖTSV-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Sollte sich die Geschäftsstelle nicht innerhalb von 2 Tagen melden, ersuchen wir um erneute Kontaktaufnahme.
 
EINFACHE STARTBERECHTIGUNGSBESTELLUNG ÜBER KLUBZUGANG
 
Wie jedes Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, die Startberechtigungen online zu bestellen. Alle Klubs, die über einen Klubzugang für das Aktivenportal verfügen, können mit diesem Zugang die Startberechtigungen bis inklusive 27.12.2023 online bestellen. Sie sehen dort den aktuellen Stand der Startberechtigung per 08.12.2023 und können entscheiden, welche davon verlängert werden. Weiters ersuchen wir Sie, die Nationalität zu kontrollieren und  eventuell notwendige Änderung vorzunehmen.
Bitte tragen Sie bei allen weiterhin gültigen Startberechtigungen in der Spalte 'Berechtigung 2024?' ein 'JA' ein. Falls sich die Nationalität eines Tänzers oder einer Tänzerin geändert hat, bitte dies in der betreffenden Spalte eintragen (laut ÖTSV-News vom 16.02.2020 ist für den Nachweis über die Nationalität ein Scan von Pass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis an office@oetsv.at zu mailen).
 
Erst nachdem Sie alle Einträge vorgenommen haben, klicken Sie auf die Schaltfläche 'Bestellung absenden'. Vorgenommene Einträge werden sofort gespeichert und gehen auch bei einer späteren Bearbeitung nicht verloren. Nach dem Absenden der Berechtigungs-Bestellung erhalten Sie ein E-Mail mit der Zusammenfassung Ihrer Bestellung.
 
Startberechtigungen für neue Athletinnen oder Athleten bzw. Änderungen in Paarzusammenstellungen sind, wie unten beschrieben (siehe Punkt "Wichtige Hinweise") zu behandeln.
 
Bitte keine Bestellung der Formationsstartberechtigungen für die Athletinnen und Athleten im Aktivenportal eingeben, diese bitte wie gewohnt per E-Mail pro Formationsteam (am besten mit einer EXCEL-Aufstellung) je Klub separat per E-Mail (office@oetsv.at ) an die ÖTSV-Geschäftsstelle schicken.
 
LIZENZEN FÜR AKTIVE OHNE KLUBZUGANG
 
Alle Klubs, die keinen Klubzugang haben, werden ersucht, die Bestellungen für die Berechtigungen für das Jahr 2024 bis spätestens 23. Dezember 2023 bei der Geschäftsstelle per E-Mail (office@oetsv.at) vorzunehmen.
 
WICHTIGE HINWEISE:
Wechsel von Partnerschaften bzw. neue Paare oder Solo-Athletinnen und Athleten sind mittels Formular "Anforderung ÖTSV-Ausweis" (Downloadbereich) oder per E-Mail  (office@oetsv.at ) mit den geforderten  Daten zu bestellen und werden gesondert behandelt – Bitte beachten Sie, dass durch die Jahresabschlusstätigkeiten die üblichen Durchlaufzeiten von 10 Werktagen überschritten werden! 
ACHTUNG bei neuen Paaren: Ohne gültigen ÖTSV-Ausweis (das heißt vor allem ohne Nationalitätennachweis und ohne Foto) ist eine Nennung für Turniere nicht möglich! Bitte planen Sie dies bei der Zeitplanung für die Neuanmeldung von Athletinnen und Athleten ein! 
 
Bitte erwarten Sie die Auslieferung der Berechtigungen nicht „sofort“. Erst nachdem der Jahresabschluss durchgeführt wurde, können die Berechtigungen für das neue Jahr ausgestellt werden. Sowohl der Abschluss, als auch die Ausstellung benötigen Zeit!
 
Je genauer und vollständiger die Angaben erfolgen, desto leichter ist die administrative Bearbeitung. Durch die gesammelte Bestellung bis Jahresende können wir verstärkt elektronisch automatisiert arbeiten und verringern damit den administrativen Aufwand erheblich. Bitte unterstützen Sie uns, damit alle Athletinnen und Athleten Ihre Startberechtigungen rechtzeitig erhalten!
 
HINWEISE FÜR ABLAUFENDE ÖTSV-AUSWEISE 
 
ÖTSV-Ausweise, die ab Sommer 2023 und im Jahr 2024 ablaufen, werden automatisch mit der Bestellung der Startberechtigung für 2024 verlängert und es wird die dafür lt. Gebührenordnung festgelegte Gebühr von 13 EUR verrechnet. 
Dazu wird vor der Ausstellung von der ÖTSV-Geschäftsstelle (soweit noch nicht vorhanden) der Nachweis über die Nationalität der Athletin/des Athleten  angefordert (Scan von Pass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis) - siehe auch ÖTSV-News vom 16.02.2020.
Nur wenn ein Nachweis der Nationalität vorliegt, kann der elektronische ÖTSV-Ausweis ausgestellt werden! 
ACHTUNG: Ohne gültigen ÖTSV-Ausweis (das heißt bei ablaufenden ÖTSV-Ausweisen vor allem ohne Nationalitätennachweis) ist eine Nennung für Turniere nicht möglich! 
 
LIZENZEN FÜR FUNKTIONÄRE
 
Die Lizenz verlängert sich automatisch für das Jahr 2024, wenn nicht bis zum 31.12.2023 eine schriftliche Kündigung bei der Geschäftsstelle des ÖTSV (office@oetsv.at) einlangt. Die automatische Verlängerung erfolgt auch dann, wenn die Funktionärsberechtigung derzeit ruht.
 
Bitte beachten Sie, dass auch der Besitz einer gültigen Lizenz nur dann zum Ausüben der Funktionärstätigkeit berechtigt, wenn auch die erforderlichen Schulungen besucht wurden. Ihren aktuellen Status entnehmen Sie bitte https://www.tanzsportverband.at/turnierkartei/funktionaere.html. Funktionärinnen und Funktionäre, die ruhen, dürfen keine Einladungen zum Werten bzw. Turnierleiten annehmen!
 
Auch für Funktionärinnen und Funktionäre steht ab Februar 2024 der ÖTSV-Ausweis elektronisch zum Download zur Verfügung.
 
08.12.2023
News: Sport / Regelwerk
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