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Zuschüsse des ÖTSV gültig bis 1.3.2024

Gemäß der zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden die Zuschüsse (im Dokument ÖTSV-Gebühreordnung enthalten) mit Gültigkeit bis 1.3.2024 vom ÖTSV Präsidium beschlossen.

Festgelegt wurden Zuschüsse zu bestimmten Turnieren sowie auch die Leistungskomponente, welche auf Basis der 2022 erzielten Erfolge von den bezugsberechtigten Vereinen bis 15.9.2023 (mit abrechnungsfähigen Belegen aus 2023) abgerufen werden kann.

 

THALLINGER Gerald, GT / 20.03.2023
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