Wertungsrichter
Als Wertungsrichter bezeichnet man Personen, die bei einem TanzSport-Wettkampf die Teilnehmer nach klar definierten Kriterien (Musik, Balancen, Bewegungsablauf und Charakteristik) bewerten.
Während beispielsweise Zeiten, Weiten oder Geschwindigkeiten eindeutig bestimmt werden können, benötigt man bei Wettkämpfen im Tanzsport Menschen, die aufgrund ihrer Beobachtung eine Wertung abgeben. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, werden mehrere Wertungsrichter eingesetzt (mindestens 5) und aus deren Einzelwertungen eine Gesamtwertung errechnet. Hierfür werden je nach Wertungsart verschiedene Berechnungssysteme herangezogen.
Für die Zulassung als Wertungsrichter für TanzSport gibt es verschiedene Abstufungen (Einsatz nur bei Bewertungsturnieren / Einsatz auch bei nationalen Meisterschaften / Einsatz auch bei internationalen Turnieren / Einsatz auch bei internationalen Meisterschaften). Die Mindestvoraussetzung ist für alle Kategorien, selbst aktiv bis in die höchste Tanzklasse (Allgemeine Klasse S, Standard und/oder Latein) getanzt zu haben. Erst nach einer Ausbildung und erfolgreich abgelegter Prüfung erfolgt dann die Zulassung in der entsprechenden Abstufung.