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Verwendung des ÖTSV Logos

Den Veranstaltern bzw. Klubs wird noch einmal in Erinnerung gerufen, auf allen Plakaten, Flyern, Programmheften und sonstigen klubeigenen Veröffentlichungen das ÖTSV-Logo klar ersichtlich anzubringen. Auch auf der Startseite einer Klubhomepage muss das ÖTSV-Logo angebracht werden. (Als Startseite im Internet ist jene Seite zu verstehen, auf der die Hauptnavigation stattfindet.) Die entsprechenden Vorlagen sind auf der ÖTSV Homepage im Downloadbereich unter dem Punkt ÖTSV-Logo zu finden. Bitte verwenden sie nur diese Vorlagen! Die ordnungsgemäße Verwendung des ÖTSV-Logos ist auch Voraussetzung für die Zuteilung von Fördermittel des ÖTSV.

Das Ziel dieser Maßnahme ist ein Wiedererkennungseffekt für jene TanzSportklubs, die dem ÖTSV angehören und für Turniere, die nach den Regeln des ÖTSV ausgetragen werden. Der ÖTSV (als Mitglied der Bundessportorganisation) schreibt für Tanzturniere einheitliche Regeln vor (Turnierordnung), die einen sportlichen und fairen Ablauf von Tanzturnieren gewährleisten. Das ÖTSV-Logo ist somit auch eine Art Qualitätssiegel, dass nur von ÖTSV-Mitgliedsvereinen verwendet werden darf.

STEINERBERGER Peter, PS / 11.11.2009
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