Startruhe bei Klubwechsel für Formationslizenzen
Der Sportausschuss hat in seiner letzten Sitzung folgendes beschlossen:
§ 6 – TEILNAHMEBEDINGUNGEN Punkt 6 wird folgendermaßen geändert:
Bei einem Klubwechsel eines Tanzsportlers /einer Tanzsportlerin tritt von dem Tag der Abmeldung vom bisherigen Klub eine Startruhe von drei Monaten ein. Für Tanzsportlerinnen/Tanzsportler mit jeglicher Art einer Formationslizenz tritt bei einem Wechsel von einem Formationsklub zu einem anderen eine Startruhe für die Formationslizenz von 13 Monaten ab dem Tag der Abmeldung vom bisherigen Formationsklub ein.
Dies gilt nicht bei Auflösung des Klubs oder wenn der bisherige Klub die schriftliche Erklärung abgibt, auf die Startruhe zu verzichten. Ein Wechsel des Klubs ist dann sofort nach Freigabe des Vereins möglich.
Begründung:
Da Choreographien von Formationen mehrere Saisonen verwendet werden, ist es für die Formationsklubs von großer Bedeutung Planungssicherheit zu haben. In eine Choreografie müssen gößere Geldsummen investiert werden (Musikproduktion, Kleidung usw.), die von den Vereinen zu bezahlen ist. Daher ist für die Formationsvereine eine Kontinuität und Planungssicherheit essentiell. Zudem muss die Choreografie einstudiert werden und für zumindest eine Saison in mindestens gleichbleibender Qualität auf die Fläche gebracht werden.
Dieser Beschluss dient auch zur Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen und Aufrechterhaltung eines Ligasystems mit ausreichender Anzahl an Mannschaften. Bei zu wenig Teams aus unterschiedlichen Vereinen ist auch der Titel einer "Staatsmeisterschaft" in Gefahr.
Auf die Entwickling der Sportler:innen an sich hat dies keinen Einfluß, da Lizenzen im Paartanz oder von Solisten von dieser erweiterten Startruhe nicht betroffen sind.
Die Aufhebung einer Startruhe (auch bei Formationionslizenzen) ist natürlich jederzeit durch den bisherigen Verein möglich.
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