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Servicestelle für Subventionen

Der Österreichische TanzSport-Verband erhält jährlich Subventionen aus den Mitteln der "Besonderen Bundes-Sportförderung" (ehemals Totomittel) von der Bundes-Sport-GmbH zuerkannt.
Diese Subventionen werden nach Vorgaben der Bundes-Sport-GmbH und dem Budgetbeschluss der ÖTSV-Präsidialsitzung im Februar jeden Jahres verwendet.
Die Subventionen werden von der BundessportGmbH jährlich neu für bestimmte Verwendungszwecke zugeteilt.

Allgemeines zu Rechnungen und Belegen


Rechnungen
Rechnungen müssen auf einen Klub, einen Landesverband oder den ÖTSV lauten, Privatrechnungen werden nicht angenommen.
Ausnahme: Bei athletenspezifischer Spitzensportförderungen  dürfen die Rechnungen auch auf den Namen des jeweiligen Sportlers lauten.

Rechnungen sind im Original mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung einzureichen.


Bitte beachten Sie:

Anmerkung des Verbandes: aus Gründen des Datenschutzes muss der Kontoauszug nur die für den ÖTSV relevanten Daten enthalten, Kontostände bzw. andere Bewegungen am Konto können mit Permanent-Marker unkenntlich gemacht werden, der Originalauszug muss als solcher erkennbar bleiben.

Letztempfängerlisten
Dürfen ausschließlich verwendet werden für die Verrechnung von Fahrtkosten auf Basis des Preises von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnfahrt 2. Klasse lt. Tarifplan), bei Fahrten mit dem Auto gelten die gleichen Kosten wie bei Bahnfahrten. Die Höhe der Gebühren finden Sie unter: ÖTSV-Gebührenliste

Nicht über die Letztempfängerliste abgerechnet werden dürfen:


Verrechnungszeitraum
Verrechnungszeitraum für die Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel auf das jeweils laufende Kalenderjahr und die letzten drei Monaten des Jahres davor festgelegt.

Abrechnungszeitraum des ÖTSV
Die Belege für die Spitzensportförderungen sind bis spätestens 3 Wochen nach der Veranstaltung an die Servicestelle für Subventionen zu senden.


Anträge, die später einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt unvollständig oder fehlerhaft sind, können ausnahmslos nicht mehr entgegengenommen werden. In diesem Fall verfällt die Subvention ersatzlos.


Für darüber hinausgehende Auskünfte und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Servicestelle für Subventionen
Franz Buchmayer
Dr. Rudolf-Noll-Gasse 3/2/24
2230 Gänserndorf
Mobil: 0699 109 402 79
e-Mail: finanzen@tanzsportverband.at

 

Stand: Jänner 2023

World DanceSport Federation
Dance Sport Europe
Bundes-Sportorganisation
Bundes-Sport GmbH

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