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Klubwechsel

Der Sportausschuss hat auf Anregung des Länderrates folgende Regelungen für den Klubwechsel von Paaren beschlossen:

Bei einem Klubwechsel eines Tanzsportlers /einer Tanzsportlerin tritt von dem Tag der Abmeldung vom bisherigen Klub eine Startruhe von drei Monaten ein.
Dies gilt nicht bei Auflösung des Klubs oder wenn der bisherige Klub die schriftliche Erklärung abgibt, auf die Startruhe zu verzichten.
Ein Wechsel des Klubs ist dann sofort nach Freigabe des Vereins möglich.

Gültig ab 1.1.2023

STEINERBERGER Peter, PS / 10.12.2022
News: Sport / Regelwerk
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