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Klarstellung Regelung Auslandsstartberechtigung

Der SPA hat in seiner letzten Sitzung folgende neue Regelung zur Auslandsstartberechtigung festgelegt:

Paare der A- u. S-Klasse bzw. Junioren B, welche in den letzten 365 Tagen in der jeweiligen Disziplin bei Staatsmeisterschaften / Österreichischen Meisterschaften sowie bei mindestens einer Landesmeisterschaft bzw. Meisterschaft des Bundeslandes nicht gestartet sind, sind im Ausland bis zur Erfüllung des Kriteriums nicht startberechtigt (Turniere im Rahmen des Grenzverkehrs sind davon ausgenommen).

Ausnahmen können vom Präsidium genehmigt werden. Dies gilt für alle Altersklassen!

Gültig ist diese Regel ab 1.11.2023

Klarstellung:

 

Folgende Regel gilt für Paare der Allgmeinen Klasse S ab der Staatsmeisterschaft Standard am 4.11.2023 :

Als Startberechtigung für die ÖSTM Standard und Latein gilt (ausgenommen Formation): Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der jeweiligen STM zumindest zwei (Landes)meisterschaften in der betreffenden Einzeldisziplin tanzen oder eine (Landes)meisterschaft in der betreffenden Einzeldisziplin und eine Kombinations-(Landes)meisterschaft.
Als Startberechtigung für die österr. Kombi-STM gilt: Jedes Paar muss innerhalb der letzten 360 Tage vor der Kombi-STM zumindest eine STM oder (Landes)meisterschaft in Standard und eine in Latein oder zwei Kombinations-Landesmeisterschaften tanzen.
Diese Kriterien gelten auch für Aufsteiger in die S-Klasse bei der jeweiligen STM.
Paare, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind vom Start bei der STM (S-Klasse) ausgeschlossen.

 

STEINERBERGER Peter, PS / 08.05.2023
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