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Informationen zum Sportbetrieb ab 22.11.2021

Der ÖTSV weist darauf hin, dass der Sportbetrieb für den Spitzensport trotz des derzeitigen Lockdowns weiterlaufen kann. Für alle Sportlerinnen und Sportler, die nicht dem Spitzensport angehören, sind Einschränkungen gesetzlich vorgeschrieben.

Als Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im ÖTSV zählen folgende Gruppen (auch mit Sport Austria abgeklärt!):

Der ÖTSV ist gefordert, maßvolle und für öffentliche Stellen nachvollziehbare und akzeptable Definitionen zu treffen.
Es obliegt ausschleißlich jeder Vereinsleitung, Funktionärin/Funktionär, Sportlerin/Sportler, Organisatorin/Organisator selbst, die gesetzliche Verordnung einzuhalten. 

 

Folgende Informationen liegen seitens Sport Austria mit Datum 22.11.21 vor:

Die mit heute 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich. Für den Sport bedeutet dies v.a.:

Aus der aktuellen Verordnung geht nicht klar hervor, ob für das Betreten der Outdoor-Sportstätte weiterhin ein 2G-Nachweis notwendig ist. Wir haben bereits um Klarstellung ersucht.

Die aktuell gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html

Alle Details zur Bundesverordnung finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

22.11.2021
News: ÖTSV allgemein
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