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Elektronische Berechtigungen jetzt auch für Funktionäre

Ab 01.01.2018 werden keine papieren Funktionärsbücher und damit in der Folge auch keine Berechtigungsvignetten mehr versendet. Neue Funktionäre erhalten ab dem 01.01.2018 eine ÖTSV-Karte, die ähnlich denen der aktiven Paare ist. Diese Karte bestätigt, dass die Funktionärsgrundausbildung in der aufgedruckten Form absolviert wurde. Ob eine Berechtigung ruht oder nicht, kann aus der ÖTSV-Karte nicht abgeleitet werden. Der Status der einzelnen Berechtigungen kann von jedem einzelnen Funktionär mit seinen eigenen Zugangsdaten oder vom Klubvertreter über den Menüpunkt "(Start)Berechtigungen" abgefragt werden. Der Ausdruck kann natürlich jederzeit neuerlich erfolgen, besonders nach einer Schulung, die eine ruhende Berechtigung aufgehoben hat.

Die Geschäftsstelle des ÖTSV wird im Laufe des Jahres 2018 allen Funktionären eine ÖTSV-Karte zusenden. Bis dahin behalten die bisherigen gedruckten Funktionärsbücher ihre Gültigkeit an Stelle der ÖTSV-Karte.

STEINERBERGER Peter, PS / 28.12.2017
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