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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 des ÖTSV

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang veröffentlichen wir die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des ÖTSV am Dienstag 26.10.2021. Diese Mitgliederversammlung wird nach den derzeit gültigen Verordnungen in persona stattfinden. 
Um das COVID-Risiko so gering wie möglich zu halten, gilt ausnahmslos die „3G-Regel“. Es sind somit nur Personen teilnahmeberechtigt, die den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gem. der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung vorlegen können. Die Angaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Verordnungen. Sollte sich zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung die Risikolage verändert haben oder etwaige dann gültige Verordnungen, abweichende Regelungen vorschreiben, informieren wir umgehend.
Weiters ist ausnahmslos eine Registrierung der Teilnahme vorab erforderlich: https://sportveranstaltung.at/mv-2021-oetsv/reg
 
Es sind pro Verein gemäß der Statuten höchstens drei (3) Personen zur Teilnahme berechtigt. Diese müssen im Verein, den sie vertreten, Mitglied sein. Das Stimmrecht kann nur eine Person ausüben, für welche, unabhängig von der Funktion im Verein, eine Vollmacht, unterschrieben von Präsident*In oder Vizepräsident*In, vorzulegen ist. Die oben genannte Registrierung ersetzt dieses Erfordernis nicht!
Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Einladung, die Sie im nachstehenden Anhang finden.
ELIASCH Wolfgang, WE / 27.07.2021
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