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Corona-Lockerungen per 5.3.2022

COVID-Update: Keine Einschränkungen mehr für Sport (ausgenommen Wien) - Sport Austria informiert:
Die mit 5.3.2022 in Kraft tretenden Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)
 
In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportler:innen gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.
 
In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
 
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html
 
Die aktuelle Wiener Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20220304_12/LGBLA_WI_20220304_12.html
 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ auf der Website von Sport Austria für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
 
 
05.03.2022
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