Youtube: ÖTSV Instagram: ÖTSV Twitter: ÖTSV Facebook: ÖTSV Seite drucken

Bestellung der Startberechtigungen 2021/Funktionärslizenzen 2021

Die Klubs werden ersucht, die erforderlichen Startberechtigungen für 2021 bis spätestens 27.12.2020 zu bestellen.
Alle TänzerInnen, die im Besitz einer für 2020 gültigen Startberechtigung sind, bekommen diese gem. Beschluss der Corona-Maßnahmen durch das ÖTSV-Präsidium für das Jahr 2021 kostenlos.

Für Klubs mit einem Klubzugang sind die Bestellungen verpflichtend über diesen Klubzugang abzuwickeln. Bestellungen über den Klubzugang werden priorisiert bearbeitet.

Die Startberechtigungen werden seit dem Jahr 2015  von den Paaren (oder von den Klubverantwortlichen für die Paare) direkt auf weißes Papier (A5-Format) gedruckt. Dieser Ausdruck ist für Starts im Ausland notwendig. Starts im Inland können, soweit die Nennung zeitgerecht erfolgt ist, mit dem ÖTSV-Ausweis erfolgen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zur entsprechenden Klasse erfolgt durch einen Download, der dem Turnierveranstalter vor dem Turnier zur Verfügung steht. Dem Veranstalter steht dieselbe Information zur Verfügung, die auf den Startberechtigungen angedruckt werden. Bitte überprüfen Sie, ob diese Daten stimmen, damit es bei den Inlandsstarts zu keinen Problemen kommt.

Die dazugehörigen Rechnungen (außer für TänzerInnen die bereits im Jahr 2020 eine Startberechtigung beantragt hatten) erhalten die Klubs von der ÖTSV-Geschäftsstelle.

Bei rechtzeitiger Bestellung ist die Verfügbarkeit der Startberechtigungen im Aktivenportal bis Mitte Februar 2021 geplant und gleichzeitig werden die Rechnungen hierzu von der Geschäftsstelle ausgestellt. Ein Start von Paaren ist nur mit gültiger Startberechtigung möglich.

Paare, die vor dem 15. Februar 2021 starten möchten, sollten sich bei Ihrem Klub vergewissern, ob eine rechtzeitige Startberechtigungsbestellung vorgenommen wurde. In diesem Fall werden die Klubverantwortlichen ersucht, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Start via E-Mail mit der ÖTSV-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Sollte sich die Geschäftsstelle nicht innerhalb von 2 Tagen melden, ersuchen wir um erneute Kontaktaufnahme.

 EINFACHE STARTBERECHTIGUNGSBESTELLUNG ÜBER KLUBZUGANG (seit dem Jahr 2010 verfügbar)

Wie voriges Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, die Startberechtigungen online zu bestellen. Alle Klubs, die einen Klubzugang für das Aktivenportal angefordert haben, können mit diesem Zugang die Startberechtigungen bis inklusive 27.12.2020 online bestellen. Sie sehen dort den aktuellen Stand der Startberechtigung per 1.12.2020 und können entscheiden, welche davon verlängert werden. Weiters ersuchen wir Sie, die Nationalität zu kontrollieren bzw. eine Änderung vorzunehmen.

Bitte tragen Sie bei allen weiterhin gültigen Startberechtigungen in der Spalte 'Berechtigung 2021?' ein 'JA' ein. Falls sich die Nationalität eines Tänzers oder einer Tänzerin geändert hat, bitte in der betreffenden Spalte eintragen!

Erst nachdem Sie alle Einträge vorgenommen haben, klicken Sie auf die Schaltfläche 'Bestellung absenden'.

Vorgenommene Einträge werden sofort gespeichert und gehen auch bei einer späteren Bearbeitung nicht verloren.

Nach dem Absenden der Berechtigungs-Bestellung erhalten Sie ein E-Mail mit der Zusammenfassung Ihrer Bestellung.

Startberechtigungen für neue Paare bzw. Änderungen in Paarzusammenstellungen sind, wie unten beschrieben (siehe Punkt "Wichtige Hinweise") zu behandeln.

Bitte keine Bestellung der Formationsstartberechtigungen für die Tänzerinnnen im Aktivenportal eingeben, diese bitte wie gewohnt per e-mail pro Formationsteam (am besten mit einer EXCEL-Aufstellung) je Klub separat per E-mail (office@oetsv.at ) an die ÖTSV-Geschäftsstelle  schicken.

LIZENZEN FÜR AKTIVE OHNE KLUBZUGANG

Alle Klubs die keinen Klubzugang haben, werden ersucht, die Bestellungen für die Berechtigungen für das Jahr 2021 bis spätestens 23. Dezember 2020 bei der Geschäftsstelle per E-Mail (office@oetsv.at) vorzunehmen.

WICHTIGE HINWEISE:

- die Bestellungen sind je Klub gesammelt zu tätigen

- je Paar ist Dame und Herr anzuführen

- je Paar sind alle Disziplinen anzuführen

- je Paar sind alle Altersgruppen anzugeben (bei Senioren immer nur die höchste Altersklasse)

- je TänzerInnen ist die Nationalität anzuführen  (Nachweis über die Nationalität der TänzerInnen  - (Scan von Pass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis mitzuschicken - seit 16.02.2020/ÖTSV-News)

Wechsel von Partnerschaften bzw. neue Paare sind mittels Formular "Anforderung ÖTSV-Ausweis" (Downloadbereich) oder per E-mail  (office@oetsv.at ) mit den  geforderten  Daten zu bestellen und werden gesondert behandelt – Bitte beachten Sie, dass durch die Jahresabschlusstätigkeiten die üblichen Durchlaufzeiten von 10 Werktagen überschritten werden!

Bitte erwarten Sie die Auslieferung der Berechtigungen nicht „sofort“. Erst nachdem der Jahresabschluss durchgeführt wurde, können die Berechtigungen für das neue Jahr ausgestellt werden. Sowohl der Abschluss, als auch die Ausstellung benötigen Zeit!

Je genauer und vollständiger die Angaben erfolgen, desto leichter ist die administrative Bearbeitung. Durch die gesammelte Bestellung bis Jahresende können wir verstärkt elektronisch automatisiert arbeiten und verringern damit den administrativen Aufwand erheblich. Bitte unterstützen Sie uns, damit alle Aktiven Ihre Startberechtigungen rechtzeitig erhalten!

 

HINWEIS FÜR AUSLAUFENDE ÖTSV-AUSWEISE:

TänzerInnen bei denen die Gültigkeit des ÖTSV-Ausweises abläuft, erhalten bei Bestellung der Startberechtigung für 2021 automatisch einen neuen Ausweis (dazu wird auch der Nachweis über die Nationalität der TänzerInnen - (Scan von Pass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis) angefordert - seit 16.02.2020/ÖTSV-News

 

LIZENZEN FÜR FUNKTIONÄRE

Die Lizenz verlängert sich automatisch für das Jahr 2021, wenn nicht bis 31.12.2020 eine schriftliche Kündigung bei der Geschäftsstelle des ÖTSV einlangt. Die automatische Verlängerung erfolgt auch dann, wenn der Funktionär derzeit ruht.

Bitte beachten Sie, dass der Besitz einer gültigen Lizenz nur dann zum Ausüben der Tätigkeit berechtigt, wenn auch die erforderlichen Schulungen besucht wurden. Gemäß der Veröffentlichung auf der Homepage des ÖTSV wurde das Datum des letzten Schulungsbesuches um ein Jahr erhöht, um dem Pandemie-Jahr Rechnung zu tragen. Ihren aktuellen Status entnehmen Sie bitte https://www.tanzsportverband.at/turnierkartei/funktionaere.html. Funktionäre, die ruhen, dürfen keine Einladungen zum Werten bzw. Turnierleiten annehmen!

 

 

GEMEINSAM SCHAFFEN WIR ES - BLEIBT BITTE ALLE GESUND!


 

11.12.2020
News: Sport / Regelwerk
World DanceSport Federation
Dance Sport Europe
Bundes-Sportorganisation
Bundes-Sport GmbH

News aus dem Tanzsport:

Klubs in deiner Nähe:

Bundesland: