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Anti-Dopingbestimmungen für Vereinsstatuten

Gemäß einer aktuell veröffentlichten Klarstellung seitens der Bundes-Sportorganisation BSO und der nationalen Anti-Doping Agentur NADA wird nun revidiert, dass auch alle Mitgliedsvereine der Bundesfachverbände die Statuten unter Bezug auf das Anti-Doping-Bundesgesetz anpassen müssen.

Im Zuge einer am 10. Oktober 2008 ganztägig stattgefundenen Fortbildungsveranstaltung, bei der ich als Anti-Doping-Beauftragter teilgenommen habe, hat sich herausgestellt, dass man seitens der neu gegründeten NADA (als Nachfolgeorganisation des Anti-Doping-Comites der BSO) eine andere Ansicht hinsichtlich der nötigen Statutenänderungen vertritt, als die bisher von BSO kolportierte. Das Schreiben ist scheinbar die offene Antwort auf die auch meinerseits gestellte Bitte um eine eindeutige Klarstellung.

Schreiben der BSO und NADA vom 15.10.2008.

Für ÖTSV-Mitgliedsvereine heißt das, dass der am 24.9.2008 veröffentlichte Hinweis, die Klubstatuten verpflichtend anzupassen, nunmehr hinfällig ist!

Die Landesfachverbände für TanzSport hingegen müssen trotzdem die empfohlenen Änderungen (am 19.7.2008 per e-Mail an alle TanzSport-Landesfachverbände) einarbeiten, da die Landesfachverbände im bestehenden Konstrukt keine direkten Mitglieder des ÖTSV als Bundes-Fachverband sind!

ELIASCH Wolfgang, WE / 15.10.2008
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