Ab Montag 22.1.2024: Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen
Ab Montag 22.1.2024 ist die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.
Gefördert werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).
Antragsfristen:
Für das Jahr 2022: Montag 22.1.2024 bis Sonntag 30.6.2024
Für das Jahr 2023: Montag 1.7.2024 bis Dienstag 31.12.2024
Weitere Informationen und FAQ zum EKZ-NPO: https://www.ekz-npo.at/
Hotline und Kontakt (ab Montag 22.1.2024)
Telefon: +43 1 381 300 300 (Mo-Fr 8-18)
Email: info@hotline.ekz-npo.at
THALLINGER Gerald, GT / 19.01.2024
News: ÖTSV allgemein
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