26. 5. 2018, 18:30: Bewertungsturnier / OFFEN (8924)
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Veranstalter / Organisator:
Raiffeisenbank Gänserndorf - UTSS / Raiffeisenbank Gänserndorf - UTSS
Bezeichnung:
Gänserndorf Cup
Turnierort:
Stadthalle Gänserndorf, 2230 Gänserndorf, Hans-Kudlich-Gasse 28 -> Routenplaner
Datum und Beginn:
Sa., 26. 5. 2018, 18:30 Uhr
Anmerkungen Ablauf:
gestaffelt
Turnierart:
Bewertungsturnier / OFFEN
Pilotprojekt:
9999/03 Mehrflächenturnier
Funktionäre:
Turnierleiter Conrad Engelmayer, Niederösterreich
Gerhard Skrbetz, Wien
Beisitzer Soukup Monika / Strasshof
Waitzer Tina / Gänserndorf
Wertungsrichter 1A - Wolfgang Dietachmayr, Oberösterreich
1B - Andreas Pohl, Wien
1C - Michael Gmoser, Niederösterreich
1D - Michael Herdlitzka, Kärnten
1E - Wolfgang Raab, Wien
2A - Matthias Bock, Niederösterreich
2B - Mariya Gramatikova, Wien
2C - Michael Kulig, Oberösterreich
2D - Zufar Zaripov, Wien
2E - Ludwig Wieshofer, Niederösterreich
Tanzfläche:
Größe: 2 x 15 m x 12 m Beschaffenheit: Parkett
Turniermusik:
PC
Preise:
Urkunden /Medaillen
Kleidung:
Paare: lt. TO - ÖTSV bzw. HV-Beschluss
Funktionäre: DC2 (Erklärung Dresscodes)
Vergütung:
Funktionäre: lt. TO-ÖTSV bzw. HV-Beschluss
Teilnehmer: keine
Support:
Auswertungsart: TopTurnier
Wertungsmedium: PDA
Anmerkung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Durchführung:
erfolgt gem. TO des ÖTSV
Nennungen:
Nennungen sind ausschließlich via ÖTSV-Nennungsportal möglich!
Online-Nennung: ÖTSV-Nennungsportal/Turnier-ID=8924
E-Mail: utss@union-gaenserndorf.at
Homepage Veranstaltung:
http://www.gaenserndorf-cup.at
Turnierhotline:
+43 660 437 38 95
Nenngeld:
Pro Paar am Samstag EUR 10,00 und EUR 15,00 am Sonntag, bei Bezahlung am ersten Tag für beide Tage zusammen EUR 22,00 (keine Rückerstattung, ausgen. die Klasse wird abgesagt). (kein Nenngeld für Breitensport)
Anti-Doping:
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der / die TanzSportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der NADA Austria: https://aktiv.nada.at Die Veranstalter:in und Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zur Dopingzwecken zu sich genommen haben oder nehmen werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: https://www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der Nationalen AntiDoping Agentur (NADA Austria) steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung. Sollte für den / die teilnehmenden TanzSportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.nada.at/medizin/krankheit-oderverletzung.
Sen. II Sta D (01)
Sen. I Sta D (02)
Sen. II Sta C (03)
Sen. I Sta C (04)
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Sen. I Sta B (06)
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