Veranstalter / Organisator: |
LFV NÖ / DANCEFIRE WIENER NEUSTADT - UTSC |
Bezeichnung: |
4. Sparkasse Dance Trophy |
Turnierort: |
Sport-Mittelschule Wiener Neustadt, 2700 Wiener Neustadt, Primelgasse 12 -> Routenplaner |
Datum und Beginn: |
Sa., 10. 5. 2025, 14:00 Uhr |
Anmerkungen Ablauf: |
Zeitplan folgt |
Turnierart: |
Bundesliga / OFFEN |
Pilotprojekt: |
9999/02 Formationen 2. Liga (früher: Breitensport Formationen) 9999/19 Soloformation Hobbyliga 9999/12 Runde ohne Bewertung bei Formationsturnieren 9999/10 Formation Hobbyliga |
Funktionäre: |
Turnierleiter |
Doris Chlumetzky, Niederösterreich |
Chairman |
Conrad Engelmayer / |
Wertungsrichter |
Alexander Öppinger, Salzburg |
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Kurt Dvorak, Wien |
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Heidi Götz, Wien |
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Peter Chen, Tirol |
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Michael Gmoser, Niederösterreich |
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Michael Kaufmann, Steiermark |
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Ludwig Wieshofer, Niederösterreich |
Tanzfläche: |
Größe: 18 m x 18 m |
Beschaffenheit: Parkett |
Turniermusik: |
PC |
Preise: |
Pokale/Urkunden |
Kleidung: |
Paare: |
lt. TO - ÖTSV bzw. HV-Beschluss |
Funktionäre: |
DC2 |
(Erklärung Dresscodes) |
Vergütung: |
Funktionäre: |
lt. TO-ÖTSV bzw. WDSF |
Teilnehmer: |
keine |
Support: |
Auswertungsart: |
TopTurnier |
Wertungsmedium: |
Papier |
Anmerkung: |
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. |
Durchführung: |
erfolgt gem. TO des ÖTSV bzw. der WDSF |
Nennungen: |
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
Für die Teilnahme gelten die jeweils geltenden Bestimmungen des Landes Niederösterreich. |
Online-Nennung: ÖTSV-Nennungsportal/Turnier-ID=1670 |
E-Mail: info@dancefire.at |
Homepage Veranstaltung: |
http://www.dancefire.at/sparkassedancetrophy |
Turnierhotline: |
0660/6643231 |
Nenngeld: |
50 Euro pro Team.
Es wird eine Kaution von 50,- Euro für die Garderoben eingehoben. |
Anti-Doping: |
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der / die TanzSportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der NADA Austria: https://aktiv.nada.at Die Veranstalter:in und Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zur Dopingzwecken zu sich genommen haben oder nehmen werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: https://www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der Nationalen AntiDoping Agentur (NADA Austria) steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung. Sollte für den / die teilnehmenden TanzSportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.nada.at/medizin/krankheit-oderverletzung. |
Anmerkungen: |
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der / die TanzSportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der NADA Austria: https://aktiv.nada.at Die Veranstalter:in und Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zur Dopingzwecken zu sich genommen haben oder nehmen werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: https://www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der Nationalen AntiDoping Agentur (NADA Austria) steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung. Sollte für den / die teilnehmenden TanzSportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.nada.at/medizin/krankheit-oderverletzung. |