Veranstalter / Organisator: |
LFV OÖ / Blau - Gelb - Linz - TSK |
Bezeichnung: |
ÖM Latein + ÖM SOLO |
Turnierort: |
Europagymnasium Auhof, 4040 Linz, Aubrunnerweg 4 -> Routenplaner |
Datum und Beginn: |
Sa., 9. 3. 2024, 12:00 Uhr |
Anmerkungen Ablauf: |
Soloklassen tw in der ÖM Latein gestaffelt |
Turnierart: |
Österr. Meisterschaft / NICHT OFFEN |
Pilotprojekt: |
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Funktionäre: |
Turnierleiter |
Thomas Marter, Oberösterreich |
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Peter Steinerberger, Oberösterreich |
Beisitzer |
Gerlinde Söllinger / Leonding |
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Michael Sueti / Linz |
Wertungsrichter |
A - Alexandra Djulgeroff-Schatz, Oberösterreich |
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B - Christiana Gabalier, Steiermark |
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C - Florian Gschaider, Salzburg |
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D - Michael Herdlitzka, Kärnten |
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E - Claudia Iglseder, Tirol |
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F - Wolfgang Raab, Wien |
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G - Alfred Wastell, Niederösterreich |
Tanzfläche: |
Größe: 19 m x 13 m |
Beschaffenheit: Parkett |
Turniermusik: |
PC |
Preise: |
Pokale Medaillen/Urkunden |
Kleidung: |
Paare: |
lt. TO - ÖTSV bzw. HV-Beschluss |
Funktionäre: |
DC2 |
(Erklärung Dresscodes) |
Vergütung: |
Funktionäre: |
lt. TO-ÖTSV bzw. HV-Beschluss |
Teilnehmer: |
keine |
Support: |
Auswertungsart: |
TopTurnier |
Wertungsmedium: |
PDA |
Anmerkung: |
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. |
Durchführung: |
erfolgt gem. TO des ÖTSV |
Antidoping: |
Achtung! Dopingkontrolle durch die NADA möglich. |
Nennungen: |
NENNUNGSENDE 28.2.2024! KEINE NACHNENNUNGEN!
Mit der Nennung erklären die Teilnehmer*innen bzw. deren bevollmächtigte/beauftragte sportlichen Vertreter*innen,
die aktuellen Regelungen des ÖTSV im Zusammenhang mit der sportlichen Ausübung zu kennen und einzuhalten.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die gültigen Regelungen zur Schrittbegrenzung und zur Kleiderordnung aller zur Austragung kommenden Klassen verwiesen! |
Online-Nennung: ÖTSV-Nennungsportal/Turnier-ID=1605 |
E-Mail: info@tanzsportklub.at |
Homepage Veranstaltung: |
http://www.tanzsportklub.at |
Turnierhotline: |
0699 100 59 112 |
Nenngeld: |
15 Euro pro Person Startgeld für die ÖM-SOLO;
20 Euro pro Paar Startgeld für die ÖM Latein;
BSP-Klassen zahlen kein Startgeld;
Teilnehmer*innen der SOLO-U16 und der Jugend-BSP erhalten je Paar oder je Solo-Tänzer*in für eine Begleitperson gratis Eintritt |
Anti-Doping: |
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der / die TanzSportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der NADA Austria: https://aktiv.nada.at Die Veranstalter:in und Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zur Dopingzwecken zu sich genommen haben oder nehmen werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: https://www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der Nationalen AntiDoping Agentur (NADA Austria) steht auch als MedApp für Android und iOS zur Verfügung. Sollte für den / die teilnehmenden TanzSportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.nada.at/medizin/krankheit-oderverletzung. |
Anmerkungen: |
Absatzschoner verpflichtend!
Teilnahme auf eigene Gefahr!
Alle Teilnehmer*innen stimmen mit ihrer Nennung der Veröffentlichung von Foto- und ggfs. Videomaterial zu und verzichten auf eine Entschädigung aus diesen Veröffentlichungen.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die gültigen Regelungen zur Schrittbegrenzung und zur Kleiderordnung aller zur Austragung kommenden Klassen verwiesen! |