Klubförderungen
(wenn im Budgetbeschluss des ÖTSV vorgesehen)
Die Klubförderungen werden Anfang des laufenden Jahres beschlossen und können ab Ende Februar ausbezahlt werden. Informationen über die Höhe der Förderungen erhalten Sie bei den Landesfachverbänden oder bei der Servicestelle für Subventionen.
Abgerechnet werden können:
Trainerkosten, Kosten für Schulungen
Für die Auszahlung der Subvention werden folgende Unterlagen benötigt:
- Honorarbestätigungen
- Teilnehmerlisten
- Ausschreibung (bei Schulungen)
- eventuell Letztempfängerlisten für Verrechnung von Fahrtkosten
- eventuell Original der bezahlten Hotelrechnung mit Zahlungsnachweis (Vermerk „bar bezahlt“ / Überweisungsbeleg mit Original-Kontoauszug / Kreditkartenzahlung mit Kreditkartenabrechnung). Im Fall von Barzahlung ist ein Kassabuch des Vereines beizubringen.
Kosten für die Ausrichtung von Turnieren
Abgerechnet werden können alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, Verpflegung, Saalmiete, Gemeindesteuern, usw.
Nicht anerkannt werden z.B. Rechnungen für Blumen, alkoholische Getränke, Pauschalrechnungen, Trinkgelder, u.ä.
Bitte beachten Sie, dass die Sätze lt. Gebührenliste nur für den Einsatz von inländischen Wertungsrichtern Geltung haben, für den Einsatz ausländischer Wertungsrichter gelten besondere Bestimmungen.
Für die Auszahlung der Subvention werden folgende Unterlagen benötigt:
Kosten für Sportbekleidung
Eingereicht werden können Kosten für Mannschafts-Trainingsanzüge.
Für die Auszahlung der Subvention werden folgende Unterlagen benötigt:
Kosten für Lehrbücher und Fachliteratur
Für die Auszahlung der Subvention werden folgende Unterlagen benötigt:
Kosten für sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung
Für die Auszahlung der Subvention werden folgende Unterlagen benötigt:
Teilnehmer- und Letztempfängerlisten finden Sie im Download-Bereich dieser Homepage, weitere Informationen erhalten Sie unter Allgemeines zu Rechnungen und Belegen.
Bitte senden Sie die Unterlagen bis spätestens 1. September jeden Jahres an:
Franz Buchmayer
Dr. Rudolf Noll-Gasse 3/2/24
2230 Gänserndorf
Stand: Jänner 2022