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Upload von Turnierberichten

Jeder Turnierveranstalter (unabhängig davon, welche Klassen durchgeführt wurden und ob es eine Meisterschaft ist) ist seit dem 31. 8. 2013 verpflichtet, für jedes veranstaltete Turnier die Ergebnisse (zusätzlich zum konventionellen Turnierbericht) elektronisch an den ÖTSV zu übermitteln.
 
Die elektronische Übermittlung der Ergebnisse muss bis dem Turnier darauffolgenden Dienstag 24 Uhr erfolgen.
 
Details über die praktische Durchführung finden Sie hier.
STEINERBERGER Peter, PS / 29.11.2014
News: Sport / Regelwerk
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