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Nennungssschluss

Bei sämtlichen Turnieren ist der Nennungsschluss 10 Kalendertage vor dem Turniertermin.

Ob Nachnennungen angenommen werden, liegt beim Veranstalter.

Bei Österreichischen Meisterschaften und Staatsmeisterschaften sind generell keine Nachnennungen zulässig.

 

STEINERBERGER Peter, PS / 05.10.2015
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