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Einsatz ausländischer Wertungsrichter

Beim Einsatz von ausländischen Wertungsrichtern in Österreich erfolgt die Einladung der Wertungsrichter über die Verbände. Nach positiver Zusage wird der lokale Ausrichter informiert.
Der lokale Ausrichter nimmt dann Kontakt mit dem / den Wertungsrichter / n auf und bespricht die Anreisedetails (Art des Verkehrsmittels, Ankunftszeit, Hotel, etc.).

Folgende Vergütungen sind nach internationaler Gepflogenheit in der Einladung aufgelistet und auszuzahlen:
Reisekosten (alternativ):
   - Bahnfahrt 1. Klasse
   - weekend-flight / economy
   - Kilometergeld € 0,25/km (ab 1.1.2024 € 0,42/km)
Judging Fee
   - pro Turniertag € 150,- (ab 1.1.2024: € 200,-)
Hotelnächtigung inkl. Frühstück mind. *** Stern

Der lokale Ausrichter ist verantwortlich für:
   - den Transport: Abholung (Bahnhof / Flughafen, Transport vom Hotel zum Turnierort und retour, etc.)
   - die Verpflegung: Frühstück, Mittag / Abend, Getränke

Insbesondere bei Staatsmeisterschaften gilt:

Bitte beachten:
Reisekosten für ausländische WR können NICHT für die Abrechnung der "Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel" verwendet werden. Bitte führen Sie daher unbedingt getrennte Rechnungen und Letztempfänger-Listen!

Weitere Details finden Sie in den Erläuterungen zur Ausrichtung von nationalen und internationalen Turnieren.

Stand: November 2023

World DanceSport Federation
Dance Sport Europe
Bundes-Sportorganisation
Bundes-Sport GmbH

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