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Datenschutzgrundverordnung

Folgende Information wurde von der BSO (Bundes-Sportorganisation) zur Verfügung gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir dürfen Ihnen anbei ein Schreiben des BSO-Präsidenten Rudolf Hundstorfer betreffend die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai in Kraft tritt und auch alle Sportverbände und -vereine betrifft, übermitteln. Die BSO hat zur DSGVO mit Unterstützung der Rechtsanwälte Mag. Gernot Schaar, MMag. Christina Toth, MSc und der Rechtsanwaltskanzlei Suppan | Spiegl | Zeller, die alle auch selbst in ehrenamtlichen Funktionen im österreichischen Sport tätig sind, Arbeitsbehelfe, Unterlagen und Erläuterungen erarbeitet. Dieses Service soll die Verbände und Vereine bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen und eine möglichst einheitliche Vorgehens- und Sichtweise innerhalb des organisierten Sports herstellen.

Die Materialien der BSO zur DSGVO finden Sie auf unserer Website: www.bso.or.at/datenschutz

Um die Aktualität der Unterlagen zu gewährleisten, empfehlen wir den Link zur Materialsammlung auf unserer Website weiterzuleiten, und die Dokumente nicht direkt zu versenden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Barbara Bauer
Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO)

Downloads:

ELIASCH Wolfgang, WE / 01.03.2018
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