Präsidialbeschluss vom 22.04.2001 betreffend Aus­schreibung von Breitensport­klassen:

 

Ab 1.1.2002 müssen bei allen Meisterschaften, welche eine D-Klasse beinhalten, auch Breitensportklassen  in der jeweiligen Altersgruppe ausgeschrieben werden (Ausnahme ÖM Senioren).

 

Diese Breitensportklassen beinhalten 3 Tänze aus allen Tänzen der D-Klasse (STA, LA, gemischt), die vom Ausrichter frei gewählt werden können.

 

Kommt eine Breitensportklasse zustande, so vergütet der ÖTSV für 2 auswärtige Wertungsrichter anstatt des sonst für Meisterschaften gültigen Betrages aus diesem Titel den Betrag von Euro 182,-- (ATS 2.504,37).

 

 

Präsidialbeschluss vom 22.04.2002 betreffend Anpassung der Kleiderordnung für B, A, S – Klassen an die IDSF-Be­stimmungen:

 

Der am 17.5.1998 gefasste HV-Beschluss ermächtigt das Präsidium, die Turnierordnung hinsichtlich Kleiderordnung und Schrittbegrenzung ohne ausdrücklichen Hauptversammlungsbeschluss an die Bestimmungen der IDSF anzupassen. Das Präsidium hat daher am 22.4 2001 beschlossen:

 

Per 01.07.2001 wird die Kleiderordnung für B, A und S-Klassen aller Altersklassen an die Bestimmungen der IDSF für „Youth, Adults and Seniors“ angeglichen. Übergangsweise bleibt die derzeitige Kleiderordnungen noch bis 30.6. 2002 bestehen.

 

Änderung der Turnierordnung §10/Pkt. 9.

 

Ab dem Satz „Für die Paare der Klassen B, A, und S der Allgemeinen Klasse gilt folgende Bekleidungsvorschrift:“ bis inklusive „Auf Lateinanzügen sind Dekorationen nur in der Farbe des Anzugs zulässig.“ wird der Text wie folgt ersetzt:

 

Für die Paare der Klassen B, A und S-Klassen der Allgemeinen Klasse gilt die Be­kleidungs­­vor­schrift der IDSF für „Youth, Adults and Seniors“ in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Übersetzung der Kleiderordnung der IDSF:

 

Anmerkung: Der Begriff „Chairman“ ist sinngemäß durch Turnierleitung zu ersetzen.


 

Jugend, Allgemeine Klasse, Senioren

 

Damen:

 

Lateinkleid:

Bestimmungen bezüglich des Schnittes für das Kleid siehe Anhang II.

Der Bereich zwischen Hüftlinie und Höschenansatz sowie die Brust müssen vollständig bedeckt sein. Als Hüftlinie wird der oberste Hüftknochenansatz definiert.

An diesen Stellen ist kein transparentes Material erlaubt, weiters verboten: hochgeschnittene Höschen, Tangas, Schnitte unterhalb der Hüftlinie und transparente Einsätze auf dem Höschen.

Beim Stehen sollte der Rock das Höschen vollständig bedecken. Es ist wünschenswert, dass das Höschen so wenig wie möglich beim Tanzen zu sehen ist.

Wenn das Kleid eine Zweiteiler ist, darf  der Oberteil kein BH sein.

 

Farbe:         Jede Farbe außer fleischfarben, Höschen schwarz oder in der Farbe des Kleides

 

Schuhe:       keine Einschränkungen

 

Frisur und

Makeup:      Übertriebenes Makeup und zu aufwendige Frisuren sind nicht erwünscht.

 

Schmuck:    Der Chairman ist berechtigt, von der Tänzerin zu verlangen, ein Schmuckstück abzunehmen, wenn es eine Gefahr für sie selbst oder andere Tänzer darstellt.

 

Standardkleid

Turnierkleid mit Applikationen

Zweiteiler verboten. Keine Schnitte unter der Taille, keine tiefen Ausschnitte. Die Brust muss vollständig bedeckt sein. Keine transparenten Materialien an diesen Stellen.

Farbe:         Jede Farbe außer fleischfarben. Höschen muss in derselben Farbe wie das Kleid sein.

Schuhe:       Keine Einschränkungen

Frisur und

Makeup:      siehe Latein

Schmuck:    siehe Latein

 


 

Herren:

 

Lateingewand:

Schwarze oder mitternachtsblaue Hose. Schwarzes, mitternachtsblaues oder weißes Hemd oder Top. Jede andere Farbe fürs Top ist erlaubt, wenn es in der Farbe oder im Material des Kleides der Dame ist. Das Hemd oder Top muss in die Hose hineingestrickt sein. Ärmellose Hemden oder Tops sind verboten.

Das Hemd darf bis zum Ende des Brustbeines offen sein. Transparente Materialien können als Applikation verwendet werden, jedoch nicht als Grundstoff

Gilet, Jacke oder Bolero in der Farbe der Hose sind erlaubt.

Krawatte, Mascherl oder Schal passend zu Hose oder Top sind erlaubt. Wenn ein Schal getragen wird, so muss er innerhalb des Hemdes befestigt sein.

Kombinationen verschiedener Materialien derselben Farbe sind erlaubt. Keine Pailetten- oder metallischen Materialien.

Applikationen:     Wenn Applikationen verwendet werden, sollten sie in derselben Farbe sein wie das Grundmaterial.

Schuhe:              Keine Einschränkung

Frisur:                 Kurzhaar bevorzugt. Ist das Haar lang, so muss es als Zopf getragen werden.

Schmuck:           siehe Damen Latein

 

Standardgewand:

Schwarzer oder mitternachtsblauer Frack mit allen Accessoires (Frackhemd, Mascherl, Knöpfe etc.)

 

Damen und Herren

Verwendung von religiösen Symbolen als Applikation oder Schmuckstück ist nicht erlaubt.

Das Wechseln der Turnierkleidung während einer Runde ist nicht erlaubt, außer ein Zwischenfall bewirkt, dass das Gewand nicht weiter verwendet werden kann.

(Anhang I entfällt für ÖTSV-TO)

 

Anhang II:

 

 

 

Der Bereich zwischen Hüftlinie und Höschenansatz sowie die Brust müssen vollständig bedeckt sein. Als Hüftlinie wird der oberste Hüftknochenansatz definiert.

 

 

 

 

 

 

 

Durch­führungs­bestimmung zu TO Anhang 1 „Bestimmungen für Formationsturniere“:

 

Zu TO Anhang 1:

 

Der Chairman hat in eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu setzen, um außergewöhnlicher Vorfälle (z.B. beschädigte Turnier­kleidung, Verletzung eines Sportlers, ...) Rechnung zu tragen. Das kann auch den Abbruch der Darbietung mit Neubeginn bedeuten.

 

Zu TO Anhang 1/4.:

 

“Jederzeit“ zum Einsatz bringen heißt in diesem Zusammenhang genauer, „jederzeit zwischen den einzelnen Runden“ zum Einsatz bringen, nicht aber während der Formationsdarbietung.