Antrag auf Bestätigung eines befristeten Pilotprojektes für die Jahre 2002 und 2003 mit Bericht an die HV 2003:
„Wertungsrichtereinsätze bei ÖSTM“

Antrag:

Das Präsidium ersucht die Hauptversammlung um Bestätigung des Pilotprojekts „Wertungsrichtereinsätze bei ÖSTM“. Das Pilotprojekt gilt für die Kalenderjahre 2002 und 2003.

Pilotprojekt „Wertungsrichtereinsätze bei ÖSTM“:

Für alle Staatsmeisterschaften gilt:

·         Es sollen 9 inländische Wertungsrichter zum Einsatz kommen.

·         Je Jahr darf ein WR nur 1x zum Einsatz kommen.

·         Für STM Standard, Latein, Kombination gilt:

·         Aus 4 regionalen Blöcken kommen jeweils 2 Wertungsrichter zum Einsatz

·         Aus dem Block, in welchem das Veranstaltungs-Bundesland liegt, kommt ein weiterer Wertungsrichter hinzu.

 

Die Blöcke bilden sich aufgrund der Anzahl der in einem Bundesland (LL) lizenzierten Wertungsrichter. Die Festlegung erfolgt zum Stichtag, an welchem die Besetzungen für das gesamte folgenden Kalenderjahr erfolgen. Die Bundesländer werden der Anzahl nach gereiht und jeweils das stärkste Bundesland mit den schwächsten zu einem Block zusammengefasst. Danach das zweitstärkste mit dem zweitschwächsten, usw.

Je Block müssen nicht zwingend aus jedem der im Block vertretenen Bundesländern ein WR kommen (manche Bundesländer haben zu wenige WR)

 Stand Mai 2001:
Wien + Burgenland: 27
Niederösterreich: 22
Steiermark: 16
Oberösterreich: 13
Salzburg: 12
Kärnten: 9
Tirol: 8
Vorarlberg: 3

Blöcke:

I        W + V         30
II       N + T          30

III      St + K         25

IV      O + S          25

Beispiel:

ÖSTM in der Steiermark
Je 2 WR aus Block I, II, IV
3 WR aus Block III
 

Begründung:

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wurde abgeleitet:

·         Die Kosten für ausländische Wertungsrichter steigen massiv.

·         Die Forderungen für die „Judging-Fee“ steigen bzw. soll das Werten immer mit Unterricht verbunden sein.

·         Kein Wertungsrichter will langwierige Anreisen in Kauf nehmen.

·         Es kommen fast nie jene Wertungsrichter zum Einsatz, die ursprünglich beschlossen wurden - Zusagen oft nur vorbehaltlich, Absagen kurzfristig.

·         Der ursprüngliche Notwendigkeit, unsere Paare im Ausland bekannt zu machen ist, nicht mehr gegeben, da es ausreichend Open-Turniere gibt.

 

Präsidialbeschluss vom 22.04.2001 betreffend Pilotprojekt „Wertungsrichtereinsätze bei ÖSTM“:

Falls das Pilotprojekt von der Hauptversammlung bestätigt wird, bezahlt der ÖTSV an den Ausrichter für die Funktionäre und Wertungsrichter bei der ÖSTM anstelle der bisher gültigen Zuschüsse aus diesem Titel einen Zuschuss in der Höhe von insgesamt Euro 436,-- (ATS 5.999,49).

 

Antrag auf Änderung der Turnierordnung: „Reduktion der D-Klasse auf 3 Tänze“

Antrag:

Die Anzahl der Tänze in der D-Klasse wird per 1.1.2002 auf 3 Tänze reduziert.
Standard:   LW, TG, QU

Latein:       CHA, RU, JI

Gleichzeitig erteilt die Hauptversammlung dem Präsidium die Ermächtigung, die sich daraus ergebenden, notwendigen Änderungen und Anpassungen im Text der Turnierordnung vorzunehmen.

Begründung:

·         Maßnahme zur Nachwuchsgewinnung und –förderung.

·         Erleichterung des Einstieges in den TanzSport. 

·         Schaffung eines kontinuierlichen Übergangs von Leistungsabzeichen über Breitensport- bzw. Gästeklasse zur Turnierklasse.

Anmerkungen:

Die Tänze der D-Klasse werden jenen des Deutschen TanzSport-Verbandes angeglichen. Ab der C-Klasse werden alle 5 Tänze getanzt. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, so werden Verhandlungen mit dem DTV aufgenommen, um den Start in den Klassen D und C zwischen Österreich und Deutschland wieder zu synchronisieren.

 Um dem Schwerpunkt „Nachwuchsgewinnung“ besonderen Ausdruck zu verleihen und genügend Einstiegsturniere sicherzustellen, wurde vom Präsidium der  Beschluss über die Ausschreibung von Breitensport­klassen ab 01.01.2002 gefasst.Siehe Präsidialbeschlüsse.

Antrag auf Änderung der Turnierordnung:Umstellung aller  Altersklassen auf Jahrgangsregelung und Einbeziehung  des Alters beider Partner bei Schüler, Jugend und Allgemeiner Klasse“

Antrag:

Der §8 der Turnierordnung soll ab 1.1.2002 neu lauten:

 

§ 8 – ALTERSKLASSEN

 

     Startberechtigungs-Voraussetzungen:

1. Allgemeine Klasse: alle Altersklassen, ausgenommen Schüler vor jenem Kalenderjahr, in welchem der 15. Geburtstag des älteren Partners liegt.

2. Schülerklasse:

     Schüler I         älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr

                            11 Jahre oder jünger

     Schüler II       älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr

                            12 bis 15 Jahre

 3.  Jugendklasse

     Jugend            älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr

                            16 bis 18 Jahre

      Für Schüler- bzw. Jugendklassen gelten folgende Bestimmungen:

      Die Einstufung eines Paares in eine Altersklasse richtet sich nach dem Alter des älteren Partners. Für die erstmalige Einstufung ist der Geburtsjahrgang maß­geblich.

      Ein Wechsel der Altersklasse aus Altersgründen erfolgt zum Ende des Kalender­jahres. Der Wechsel von der Altersklasse Jugend in die Allgemeine Klasse aus Altersgründen muss spätestens zum 1.1. jenes Kalenderjahres erfolgen, das auf den 18. Geburtstag des älteren Partners folgt.

      Bei Wechsel der Altersklasse von Schüler I nach Schüler II oder von Schüler II nach Jugend bleibt die Start­klassen­zugehörigkeit bestehen und die Aufstiegspunkte werden übertragen.

Die Aufstiegspunkte werden für die neue Altersgruppe in jener Höhe anerkannt, die dem Verhältnis „erzielte Auf­stiegspunkte zu benötigte Aufstiegspunkte“ entspricht (Abrunden auf ganze Punkte).

Bei einem Wechsel von Jugend in die Allgemeine Klasse werden keine Punkte übertragen, die Start­klassen­zugehörigkeit bleibt bestehen.

Ein Start in der Allgemeinen Klasse ist erst ab jenem Kalenderjahr möglich, in welchem der 15. Geburtstag des älteren Partners liegt. Davor darf nur in der dem Alter entsprechenden Altersklasse gestartet werden.

Der Start in der Allgemeinen Klasse erfolgt mit einem zusätzlichen Startbuch. Die Start­klassenzugehörigkeit bleibt bei der erstmaligen Einordnung in die Allgemeine Klasse erhalten. Auf Antrag kann der Turnieramtsleiter in begründeten Fällen eine Ein­ordnung in die nächstniedrigere Startklasse der Allgemeinen Klasse genehmigen. Es wird mit Null Punkten begonnen.

Ein Paar, das in 2 Altersklassen (Schüler II und Allg. Klasse oder Jugend und Allg. Klasse) startberechtigt ist, wird in der Altersklasse Schüler bzw. Jugend zumindest in jene Startklasse eingereiht, der es in der Allgemeinen Klasse angehört.

Hat ein Paar die höchste Startklasse seiner Altersklasse (Schüler, Jugend) erreicht, so bleibt es in dieser Klasse auch dann startberechtigt, wenn es in der Allgemeinen Klasse in die nächsthöhere Startklasse aufsteigt.

      Damit Aufstiegspunkte vergeben werden, müssen mindestens 3 Paare am Start sein. 3 Klubs sind nicht erforderlich!

      Wenn bei einem Turnier die Altersklasse Schüler I oder Schüler II in einer Startklasse nicht zustande kommt, kann die Turnierleitung diese mit der anderen Altersklasse der­selben Startklasse zusammen­legen, wobei die vollen Punkte vergeben werden. Die Altersklassen Schüler und Jugend dürfen nicht zusammengelegt werden.

      In der Startklasse B der Altersklassen Schüler I und Schüler II bzw. in der Startklasse A der Alters­klasse Jugend werden zwar Aufstiegspunkte vergeben, diese haben jedoch nur statistischen Wert.

 4.  Seniorenklasse:

      Die Senioren starten in zwei Altersklassen, I und II.
Senioren I:     Herr im jeweiligen Kalenderjahr 30 Jahre oder älter
Senioren II:    Herr im jeweiligen Kalenderjahr 45 Jahre oder älter

     Es müssen in jeder Altersklasse oder in den Startklassen 3 Paare, unabhängig wieviel Klubs, am Start sein.

     Wenn bei einem Turnier eine Altersklasse nicht zustande kommt, kann die Turnier­leitung diese mit der anderen Altersklasse dieser Startklasse zusammenlegen, wobei die vollen Punkte vergeben werden (z.B. entw. I zu II oder II zu I).

     Kommt auch dann die Startklasse nicht zustande, kann die Turnierleitung diese mit der nächstniedrigeren Startklasse zusammenlegen, wobei die Paare der höheren Start­klasse keine Punkte erhalten (analog der Allgemeinen Klasse), z.B. ein Paar in I und ein Paar in II. Da die Klasse nur zwei Paare hat statt drei, kann mit der nächstniedrigeren zusammengelegt werden.

     Die Paare der Altersklasse II können sich bei Abgabe der Nennung entscheiden, ob sie in der Altersklasse II oder I starten wollen. Beim selben Turnier darf allerdings nur in einer Altersklasse gestartet werden.

Begründung:

·         Anpassung der Altersregeln an die Regeln der IDSF.

·         Setzen eines weiteren Schrittes in Richtung Gleichberechtigung der Frau im TanzSport.

·         Vereinfachung der Administration und der Altersregelungen.

Anmerkungen:

·         Diese Bestimmungen gelten ab 1.1.2002 für alle neuen Partnerschaften.

·         Bestehende Partnerschaften bleiben in ihren bisherigen Start- und Altersklassen, sofern ein Umstieg auf die neue Regelung nicht bei Geschäfts­stelle beantragt und durch den TAL bestätigt wird oder ein Partnerwechsel erfolgt.

·         Wird bei einer bestehenden Partnerschaft die Starterlaubnis in der Allgemeinen Klasse aufgrund des Alters der Dame beantragt, ist dieses Paar aber noch aufgrund des Alters des Herrn zugeordnet, muss auf die neue Regelung umgestiegen werden.

·         In Zukunft kann es durch Partnerwechsel zu Umreihungen in den einzelnen Altersklassen kommen, die Startklassenzugehörigkeit bleibt aber immer erhalten.

·         Bei Wechsel von einer in die andere Altersklasse werden die Aufstiegspunkte aliquot umgerechnet.

 

Durchführungsbestimmung zur Anerkennung bzw. Umrechung der Aufstiegspunkte bei Altersgruppenwechsel (falls zutreffend):

 

Beispiel: Hat ein Paar in SCH II LA C 60 Punkte erreicht, so entspricht das 75% (60 er­zielte/80 benötigte Punkte). Daher werden in der Jugendklasse LA C 52 Punkte (75% von 70 benötigten Punkte, abgerundet) anerkannt.

Bei jedem Wechsel der Altersgruppe, bei welchem die Aufstiegspunkte mitgenommen werden, ist nach dem im Beispiel beschriebenen Modus analog vorzugehen.

Für das Jahr 2002 gilt folgende Jahrgangsregelung:

Schüler I:              älterer Partner bis inkl. Geburtsjahrgang 1991
Schüler II:             älterer Partner Geburtsjahrgang 1987 bis 1990
Jugend:                älterer Partner Geburtsjahrgang 1984 bis 1986

Startberechtigung in der Allgemeinen Klasse:
älterer Partner ab Geburtsjahrgang 1987
Senioren I:            Herr ab Geburtsjahrgang 1972
Senioren II:           Herr ab Geburtsjahrgang 1957

 

Antrag auf Änderung der Turnierordnung: „Startbücher für Damen“

Antrag:

§7, Punkt 1. und §7, Punkt 7. der Turnierordnung sollen ergänzt werden und ab 01.01.2002 neu lauten (Ergänzungen kursiv):

§ 7 - STARTBUCH UND JAHRESSTARTKARTE

 1. Jeder Turniertänzer erhält als Ausweis über seine Person, seine Klub- und Turnierklassenzugehörigkeit und Altersklassenzugehörigkeit (sofern nicht Allgemeine Klasse) ein Startbuch.

 Jede Turniertänzerin erhält als Ausweis über ihre Person und Klubzugehörigkeit ein Startbuch.
Der Klubvorstand ist verpflichtet, vor dem ersten Start den erforderlichen Antrag zu stellen.

 

7. Aus Evidenzgründen ist jede(r) Startbuchinhaber(in) verpflichtet, dem TAL auf Aufforderung das Startbuch umgehend zur Verfügung zu stellen.

 

Zusatzantrag:

Falls die Hauptversammlung diesem Antrag zustimmt, wird vom Präsidium folgende Gebührenänderung beantragt:

 

Die Gebühr für die Jahresstartvignette beträgt Euro 20,00 (ATS 275,21) und beinhaltet ein Abonnement der Zeitschrift „TanzSport“.

 

Begründung:

·         Setzen eines weiteren Schrittes zur Gleichberechtigung der Frau im TanzSport.

·         Ergänzung der Bestimmungen zur Altersklassenzuordnung aufgrund des älteren Partners (Dame oder Herr!).

 

Durchführungsbestimmungen für Damenstartbücher:

Falls der Antrag „Startbücher für Damen“ von der Hauptversammlung an­ge­nommen wird, werden die Durchführungsbestimmungen wie folgt angepasst:

 

Durchführungsbestimmung zu §7, Punkt 1

Streichung:

Auf Wunsch können Damen zwecks Aufzeichnung der Starts ein eigenes Startbuch gegen Kostenersatz bei der Geschäftsstelle des ÖTSV beantragen.

 

Durchführungsbestimmung zu §7, Punkt 6, EINTRAGUNG IN STARTBÜCHER

Ergänzung:

Aufstiegspunkte werden nur in das Startbuch des Tänzers eingetragen.

 

Anmerkungen:

Für Damen werden alle Daten des erfolgten Starts vermerkt, die Anzahl der errungenen Aufstiegspunkte werden nur im Buch des Herrn erfasst.

 

Von der Startruhe bei Klubwechsel sind weiterhin nur die Tänzer betroffen.

 

Bei Nicht-Vorlage des Startbuches (Dame oder Herr) wird der Klub oder ATK mit der Gebühr lt. ÖTSV-Gebührenliste belastet.

 

Es werden keine bis zum 1.1.2002 getätigten Starts nachgetragen.

 

Die Kosten der Erstausstellung werden lt. ÖTSV-Gebührenliste vorgeschrieben.

 

Antrag auf Ergänzung der Turnierordnung: „Neue Möglichkeiten für Bewertungsturniere“ 

Antrag: Der Anhang 2 „Durchführungsmöglichkeiten für Bewertungsturniere“ der Turnierordnung soll wie folgt lauten:

 

Anhang 2: Durchführungsmöglichkeiten für Bewertungsturniere

Ohne besonderen Antrag können bei allen Bewertungsturnieren folgende Durchführungsmodalitäten, individuell je Startklasse, zur Anwendung kommen:

 

Modus Hoffnungsgrunde

Vorgehensweise bei 18 bis 24 tatsächlich startenden Paaren:

 Die Klasse wird in vier Runden wie folgt durchgeführt:

 1.      Vorrunde mit allen Paaren. Es werden genau 8 Marks pro Tanz vergeben. Die besten 8 Paare sind direkt für das Semifinale qualifiziert. Bei Platzgleichheit um den Einzug ins Semifinale sind alle platzgleichen Paare qualifiziert.

2.      Hoffnungsrunde mit allen nicht direkt für das Semifinale qualifizierten Paaren. Es werden genau 4 Marks vergeben. Die besten 4 Paare sind für das Semifinale qualifi­ziert. Bei Platzgleichheit um den Einzug ins Semifianle sind alle platzgleichen Paare qualifiziert.

3.      Alle aus der Vorrunde und der Hoffnungsrunde qualifizierten Paare tanzen ein Semi­finale. Dieses muss in mindestens 2 Gruppen pro Tanz durchgeführt werden. Es werden genau 6 Marks vergeben. Die besten 6 Paare sind für das Finale qualifiziert. Bei Platzgleichheit um den Einzug ins Finale entscheidet der Turnier­leiter, ob alle platzgleichen Paare für das Finale qualifiziert sind oder eine Stichrunde getanzt wird. Es dürfen nicht mehr als 7 Paare am Finale teilnehmen.

4.      Finale mit maximal 7 Paaren, Platzwertung, Auswertung der Endrunde nach Skating.

Die Reihung der Paare wird wie folgt vorgenommen: Finale nach Plätzen, Semifinale nach Marks im Semifinale, alle anderen Paare ausschließlich nach den Marks in der Hoffnungs­runde.

 Vorgehensweise bei 25 bis 36 tatsächlich startenden Paaren:

 Die Klasse wird in fünf Runden wie folgt durchgeführt:

 1.      Vorrunde mit allen Paaren. Es werden genau 12 Marks pro Tanz vergeben. Die besten 12 Paare sind direkt für die Zwischenrunde qualifiziert. Bei Platzgleichheit um den Einzug in die Zwischenrunde sind alle platzgleichen Paare qualifiziert.

 2.      Hoffnungsrunde mit allen nicht direkt für die Zwischenrunde qualifizierten Paaren. Es werden genau 6 Marks vergeben. Die besten 6 Paare sind für die Zwischenrunde qualifiziert. Bei Platzgleichheit um den Einzug in die Zwischenrunde sind alle platzgleichen Paare qualifiziert.

 3.      Alle aus der Vorrunde und der Hoffnungsrunde qualifizierten Paare tanzen eine Zwischenrunde. Diese muss in mindestens 3 Gruppen pro Tanz durchgeführt werden. Es werden genau 12 Marks vergeben. Die besten 12 Paare sind für das Semifinale qualifiziert. Bei Platzgleichheit um den Einzug ins Semifinale sind alle platzgleichen Paare qualifiziert.

 4.      Alle aus der Zwischenrunde qualifizierten Paare tanzen ein Semifinale. Dieses muss in mindestens 2 Gruppen pro Tanz durchgeführt werden. Es werden genau 6 Marks vergeben. Die besten 6 Paare sind für das Finale qualifiziert. Bei Platzgleichheit um den Einzug ins Finale ent­scheidet der Turnierleiter, ob alle gleichen Paare für das Finale qualifiziert sind oder eine Stichrunde getanzt wird. Es dürfen nicht mehr als 7 Paare am Finale teilnehmen.

 5.      Finale mit maximal 7 Paaren, Platzwertung, Auswertung der Endrunde nach Skating.

 Die Reihung der Paare wird wie folgt vorgenommen: Finale nach Plätzen, Semifinale nach Marks im Semifinale, Zwischenrunde nach Marks in der Zwischenrunde, alle anderen Paare ausschließlich nach den Marks in der Hoffnungsrunde.

 Sind mehr als 36 Paare zum Nennungsschluss des Turniers gemeldet, dann ist der Veranstalter ver­pflichtet, den Turnieramtsleiter rechtzeitig vor dem Turnier zu informieren. Der Turnieramtsleiter entscheidet in diesem Fall über die Abwicklung.

Modus Großes/Kleines Finale

 

Nach dem Semifinale wird mit den nicht für das Finale qualifizierten Paaren eine Endrunde („Kleines  Finale“) durchgeführt. Es erfolgt Platzwertung. Die Mindestanzahl an Paaren in diesem Finale beträgt 3.

 

Lässt das Ergebnis des Semifinales die Durchführung des kleines Finales nicht zu (weniger als 3 Paare wegen Markgleichheit für das kleine Finale qualifiziert), so kann das kleine Finale nicht durchgeführt werden und die Reihung der Paare erfolgt klassisch aufgrund der Marksumme.

 

Eine Stichrunde ist nur dann anzusetzen, wenn die Größe der Tanzfläche für alle für das Große Finale qualifizierten Paare nicht ausreicht. Ansonsten sind die Paare ohne Stichrunde in das große Finale zu nehmen.

 

Nach der Durchführung des Kleinen Finales wird das „Große Finale“ mit den aus dem Semifinale qualifizierten Paare durchgeführt. Sofern es die Größe der Tanzfläche im Rahmen der Bestimmungen der TO erlaubt, kann der Sieger des kleinen Finales zusätzlich am großen Finale teilnehmen.

 

Für das „Große Finale“ und das „Kleine Finale“ gilt: die Gesamtanzahl der Finalisten soll 8 nicht übersteigen, ab 7 Paaren ist die Dauer der Musik der oberen Begrenzung anzunähern.

 

Die Reihung der Plätze erfolgt nach dem Ergebnis des großen Finales, daran anschließend das des kleinen Finales. Sollten eine oder mehrere Vor- bzw. Zwischenrunden vor dem Semifinaledurchgeführt worden sein, so werden diese wie üblich – der Marksummen entsprechend – angereiht.

 

Dem Turnierbericht sind alle Details (Anzahl Paare, vergebene Marks, Grund für die gewählte Vorgangsweise...) über die durchgeführte Modalität beizulegen.

 

Es kann entweder das Hoffnungsrunden-System oder „Großes/Kleines Finale“ zur Anwendung kommen.

 

Das zur Anwendung kommende System muss vor Beginn der entsprechenden Klasse vom Turnierleiter festgelegt werden und darf nicht mehr geändert werden.

 

Anmerkung:

Bei Bewertungsturnieren gibt es 3 Modi für die Durchführung von Klassen, die zur Anwendung kommen können: Klassisch (strikt lt. TO) oder Hoffnungsrunde oder Großes/Kleines Finale.

 

Gültigkeit ab 1.1.2002

Antrag auf Satzungsänderung: „Absicherung der Gemeinnützigkeit“

Das Präsidium beantragt die Änderung der ÖTSV Statuten wie folgt:

 §2 Zweck, 1. Absatz, soll neu lauten:

 1.     Der Verband ist ein unpolitischer Amateurverband. Zur Wahrung der Amateureigenschaft sind sämtliche Präsidialstellen im Verband ausschließlich Amateuren vorbehalten. Der Verband bezweckt in gemeinnütziger Weise (Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung) die Förderung und Pflege des Turniertanzes nach sportlichen Regeln.

 

§22 Auflösung soll neu lauten:

Die Auflösung des Verbandes kann nur von der Hauptversammlung unter den im §19 Abs. 3 festgesetzten Voraussetzungen beschlossen werden. Das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vermögen wird für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung verwendet. Es wird auf alle gemeinnützigen Tanzsportklubs in Österreich aufgrund ihrer Stimmenanzahl in dem Jahr der Hauptversammlung, in dem die Auflösung beschlossen wird, aufgeteilt. Die Durchführung der Auflösung und die Abrechnung des Vermögens obliegt dem letzten Präsidium.