Entwicklung zur Reform des Vereinsgesetzes 1951

Entstehungsge­schichte des Vereinsgesetzes 2002

 

Das Vereinsgesetz 1951 zu reformieren war jahrelang Gegenstand rechtspolitischer Dis­kussionen.

 

Insbesondere der Umstand, dass Vereine auch massiv im Wirtschaftsleben tätig sind, aber grundsätzliche Fragen des öffentlichen und privaten Vereinsrechts nur anhand allgemeiner Grundsätze und mit Hilfe von Rechtssprechung und Lehre annäherungsweise beantwortet werden konnten, führte dazu, dass Reformbestrebungen intensiviert wurden.

 

Unter Innenminister Franz Löschnak wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, welche schlussendlich einen sowohl im öffentlichen Bereich als auch im privatrechtlichen Be­reich tiefgreifenden Reformvorschlag in Buchform veröffentlichte. Dieser Reformvorschlag stieß, da er nach überwiegender Meinung viel zu weit ging, auf breiten Widerspruch. Die Dis­kussion über diesen Reformvorschlag zeigte jedoch erneut die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reformierung des Vereinsrechtes.

 

Am 2. Juli 2001 legte das Bundesministerium für Inneres unter Minister Karl Strasser einen Entwurf eines Bundesgesetzes über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG) vor und leitete das Begutachtungsverfahren ein.

 

An dem Begutachtungsverfahren beteiligte sich auch die Österreichische Bundes-Sportorga­nisation (BSO).

 

Nach Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kam es in der Folge zu intensiven Verhandlungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Inneres und des Bundes­ministeriums für Justiz. Die BSO konnte aufgrund des Umstandes, dass ihr aufgrund des ständigen Kontaktes mit Dach- und Fachverbänden sowie mit einzelnen Vereinen, sohin unter Hinweis auf die praktische Kenntnis des gelebten Vereinsrechtes, und andererseits durch ihre Experten auf rechtstheoretischem Gebiet erreichen, dass viele ihrer Vorschläge schlussendlich durchgesetzt wurden, bzw. in das Gesetz eingebracht werden konnten.

 

Der Gesetzesentwurf wurde am 1.2.2002 im Ministerrat beschlossen und dem Nationalrat weitergeleitet. Der Nationalrat beschloss das Gesetz in der Sitzung vom 19.3.2002. Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 5. April 2002. Dann kommt es zur Ratifizierung durch den Bundespräsidenten und anschließend zur Veröffentlichung durch ein Bundesgesetzblatt.

 

Gültig werden soll das neue Vereinsgesetz ab 1. Juli 2002.

 

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerG anhängige Verfahren (z.B. Gründungsverfahren, Statutenänderungen, o.ä.) sind nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 zu Ende zu führen.

 

Die Vereinsstatuten der zum 1.7.2002 bestehenden Vereine sind, soweit dies erforderlich ist, bis spätestens 30.6.2006 an die Bestimmungen des VerG 2002 anzupassen.

 

Die Bestimmungen über die Rechnungslegung und über die qualifizierte Rechnungslegung für große Vereine sind erstmalig auf Rechnungsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2002 be­ginnen.

 

Informationen zum Vereinsgesetz 2002 finden Sie hier:

http://www.bmi.gv.at/vereinswesen