Entwicklung zur Reform des Vereinsgesetzes 1951
Entstehungsgeschichte des Vereinsgesetzes 2002
Das Vereinsgesetz 1951 zu reformieren war jahrelang Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen.
Insbesondere der Umstand, dass Vereine auch
massiv im Wirtschaftsleben tätig sind, aber grundsätzliche Fragen des
öffentlichen und privaten Vereinsrechts nur anhand allgemeiner Grundsätze und
mit Hilfe von Rechtssprechung und Lehre annäherungsweise beantwortet werden
konnten, führte dazu, dass Reformbestrebungen intensiviert wurden.
Unter Innenminister Franz Löschnak wurde
eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, welche schlussendlich einen
sowohl im öffentlichen Bereich als auch im privatrechtlichen Bereich
tiefgreifenden Reformvorschlag in Buchform veröffentlichte. Dieser
Reformvorschlag stieß, da er nach überwiegender Meinung viel zu weit ging, auf
breiten Widerspruch. Die Diskussion über diesen Reformvorschlag zeigte jedoch
erneut die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reformierung des Vereinsrechtes.
Am 2. Juli 2001 legte das Bundesministerium
für Inneres unter Minister Karl Strasser einen Entwurf eines Bundesgesetzes
über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG) vor und leitete das Begutachtungsverfahren
ein.
An dem Begutachtungsverfahren beteiligte
sich auch die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO).
Nach Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kam es in der Folge zu intensiven Verhandlungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz. Die BSO konnte aufgrund des Umstandes, dass ihr aufgrund des ständigen Kontaktes mit Dach- und Fachverbänden sowie mit einzelnen Vereinen, sohin unter Hinweis auf die praktische Kenntnis des gelebten Vereinsrechtes, und andererseits durch ihre Experten auf rechtstheoretischem Gebiet erreichen, dass viele ihrer Vorschläge schlussendlich durchgesetzt wurden, bzw. in das Gesetz eingebracht werden konnten.
Der Gesetzesentwurf wurde am
1.2.2002 im Ministerrat beschlossen und dem Nationalrat weitergeleitet. Der
Nationalrat beschloss das Gesetz in der Sitzung vom 19.3.2002. Der Bundesrat
erteilte seine Zustimmung am 5. April 2002. Dann kommt es zur Ratifizierung
durch den Bundespräsidenten und anschließend zur Veröffentlichung durch ein
Bundesgesetzblatt.
Gültig werden soll das
neue Vereinsgesetz ab 1. Juli 2002.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerG
anhängige Verfahren (z.B. Gründungsverfahren, Statutenänderungen, o.ä.) sind
nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 zu Ende zu führen.
Die Vereinsstatuten der zum 1.7.2002
bestehenden Vereine sind, soweit dies erforderlich ist, bis spätestens
30.6.2006 an die Bestimmungen des VerG 2002 anzupassen.
Die Bestimmungen über die Rechnungslegung
und über die qualifizierte Rechnungslegung für große Vereine sind erstmalig auf
Rechnungsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2002 beginnen.
Informationen zum Vereinsgesetz 2002 finden
Sie hier: