Anträge des Präsidiums
an die
ordentliche Hauptversammlung 2003
am 29.5.2003 in
St. Veit/Glan
Antrag 1 – Änderung
der Werbeordnung §2
Antrag (Änderungen in Fettdruck)
2. WERBUNG
auf der TURNIERKLEIDUNG
2.1. Bei den von der IDSF vergebenen Turnieren
gelten die Bestimmungen der IDSF.
2.2. Bei allen sonstigen Turnieren ist Werbung
gestattet.
2.3. Jedes Turnierpaar darf bis zu 2
verschiedene Embleme tragen. Jedes dieser Embleme darf nicht größer als 40cm2 sein. Die Werbung darf auf der Brustseite, an den
Armen oder an der Taille getragen werden. Die Anbringung der Werbung kann
entweder auf der Herrenkleidung oder auf der Damenkleidung erfolgen. Beide
Embleme können entweder an der Kleidung des Herren oder an jener der Dame getragen
werden. Zulässig ist es auch, jeweils ein Emblem an der Herrenkleidung
und ein Emblem an der Damenkleidung anzubringen.
Gültigkeit ab Veröffentlichung im Verbandsorgan.
Anmerkungen
Durch eine Harmonisierung der Regelungen mit der
IDSF müssen keine Unterschiede mehr bei nationalen und internationalen Turniere
beachtet werden. Zudem steht eine größere Werbefläche zur Verfügung.
Antrag 2 - Änderung der TO - Endphase Projekt
„Gleichstellung der Dame“
Antrag (Änderungen in Fettdruck)
§ 9 Startklassen
2. Die
Startklassenzugehörigkeit richtet sich nach der jeweils höheren Startklasse eines der beiden Partner. Bei
Übertritt in eine andere Altersklasse bleibt die bisherige
Startklassenzugehörigkeit bestehen.
§ 10 Startklassenänderung
6. Ein Partner (sowohl Herr, als auch Dame), der
länger als 18 Monate an keinem Turnier teilgenommen
hat, kann auf Antrag seines Klubs oder ATKs in die
nächstniedrigere Klasse zurückversetzt werden.
6a. Neu gebildete
Partnerschaften bei bestehender Startklassenzugehörigkeit
Auch bei neu gebildeten Partnerschaften
richtet sich die Startklassenzugehörigkeit nach der jeweils höchsten
Startklasse eines der beiden Partner.
Sind beide Partner in unterschiedlichen Startklassen, erfolgt eine
entsprechende Umstufung auf die höhere Startklasse. Dabei werden die
Aufstiegspunkte und Pflichtstarts des in der höheren Startklasse befindlichen
Partners auf den anderen Partner übertragen.
Sind die Partner in der selben Startklasse, so werden
die Punkte und Pflichtstarts jenes Partners übertragen, der die größere Anzahl
von Aufstiegspunkten aufweist.
Erfolgt in einer neu gebildeten Partnerschaft kein Start, so werden die Partner
wieder ihrer ursprünglichen Startklasse vor dem Partnerwechsel zugeordnet,
wobei aber sowohl Pflichtstarts wie auch Aufstiegspunkte bei Null zu zählen
beginnen. Dies gilt auch bei mehrfachem Partnerwechsel ohne zwischenzeitlichen
Start. Ab dem ersten gemeinsamen Start gehören beide Partner der Klasse an, in
der dieser Start erfolgt.
Auf Antrag an das Präsidium und unter Angabe von maßgeblichen Gründen kann bei
neuen Partnerschaften auch eine Rückversetzung um bis zu zwei Klassen
(ausgehend von der höheren Startklasse) erfolgen. Dabei werden alle
Aufstiegspunkte und Pflichtstarts beider Partner auf Null zurückgesetzt.
Eine Rückversetzung auf Antrag
ist nur möglich, wenn innerhalb der letzten 36 Monate keine Rückversetzung -
aus welchem dem Grund auch immer (vgl. § 10/6.) erfolgte.
Wurde der Rückversetzung zugestimmt und erfolgt dann aber kein gemeinsamer
Start, bleibt die vorgenommene Rückversetzung trotzdem aufrecht. Es kann nicht
mehr in die Startklasse, welche vor dem Partnerwechsel eingenommen wurde,
gewechselt werden.
Anpassung
Durchführungsbestimmung
Zu
§ 6, Pkt 6, KLUBWECHSEL
Für den Beginn der Startruhe ist der „Tag der Abmeldung“
entscheidend. Als „Tag der Abmeldung“ gilt jener Tag, an welchem die
schriftliche Abmeldung eines Sportlers/-in
des Paares beim Klub oder ATK eintrifft.
Ab diesem Tag beginnt daher die sechs-monatige
Startruhe automatisch zu wirken. „Abmeldung“ kann entweder die Bekanntgabe Kundmachung des Klubaustritts sein oder auch die Kundmachung sein des Paares, für
einen anderen Klub zu starten. (TO §6, Pkt 5).
Bei Streitigkeiten über finanzielle Verpflichtungen
gilt dem ÖTSV gegenüber der Standpunkt des abgebenden Klubs oder ATKs.
Streitigkeiten zwischen Klub und Paar Sportler/-in sind
nach den Vereinsstatuten vom Vereinsschiedsgericht bzw. über den Zivilrechtsweg
zu regeln.
Gültigkeit ab 1.1.2004
Anmerkungen
Damit
wird eine vollkommene Gleichstellung von Dame und Herr erreicht und der 2002
eingeleitete Prozess ist abgeschlossen.
Durchführung:
Bei Einführung dieser Regelung zum 1.1.2004 werden je Paar die Pflichtstarts
und Aufstiegspunkte des Herrn auf seine zum 31.12.2003 registrierte Dame –
unabhängig von etwaigen neuen Partnerschaften ab 1.1.2004 – übertragen. Zum
Abgleich der Eintragungen in den Damenstartbüchern werden im Zuge der
Vignettenerstellung auch entsprechende Einkleber für die Damenstartbücher
erstellt und versandt.
Antrag 3 – Änderung
der TO - „Nur mehr Skating“
Antrag (Änderungen in Fettdruck)
§
14 Wertungssysteme
B) Anwendung der Wertungssysteme
.........
b.1) Skatingsystemauswertung:
Die Auswertung
nach dem Skatingsystem ist für Endrunden und
Stichrunden aller Turniere anzuwenden.
b.2) entfällt
b.3) Kombinationsauswertung:
Kombinationsstaatsmeisterschaft und
Kombinationsturniere sind nach den Regeln der IDSF durchzuführen, d.h. Gruppenwertung
bis zur Endrunde, und in der Endrunde Platzwertung, sowie Auswertung nach dem Skatingsystem, wobei in jeder Runde immer alle 10 vorgesehenen Tänze getanzt und
ausgewertet werden. (Siehe Regeln der IDSF.)
b.4) entfällt
Nachfolgende
Durchführungsbestimmung entfällt:
§
13, Pkt 6, WERTUNGSRICHTER
Im Ausnahmefall von 4 oder weniger Wertungsrichtern
darf, falls das Ergebnis der Endrunden durch Addition ermittelt wird, eine
beste und eine schlechteste Note nicht gestrichen werden.
Gültigkeit ab 1.1.2004
Anmerkungen
Durch die Reduktion auf nur mehr ein
Auswertungssystem wird nicht nur der Verwaltungsaufwand reduziert (Formulare,
...), sondern es wird auch nach außen eine Vereinheitlichung und Vereinfachung
des Auswertungssystems erreicht.
Warum sollen Turnierergebnisse unterschiedlich
ermittelt werden, wenn sie nach den selben
Bewertungskriterien bewertet werden?
Antrag 4 - Änderung
der TO - §5/3g. Bodenbeschaffenheit
Antrag (Änderungen in Fettdruck)
Im §5 „Ausschreibung und Genehmigung“ wird
in Absatz g. „Angaben über Art, Größe und Beschaffenheit der Tanzfläche“
folgender Absatz geändert:
Neu:
Bei Staats- und Landesmeisterschaften sowie Österreichischen Meisterschaften ist
Parkettboden vorgeschrieben. Steinboden
ist nur für Bewertungsturniere zulässig.
Alt:
Bei
Staats- und Landesmeisterschaften ist Parkettboden vorgeschrieben,
Landesmeisterschaften können auch auf Hartplastikböden durchgeführt werden.
Gültigkeit ab 1.1.2004
Anmerkung
Die vorhandene Formulierung ist widersprüchlich. Parkett
ist die am besten geeignete Oberfläche und soll daher für die ranghöchsten
Turniere den Standard bilden.
Übersicht:
Turnierart |
Bodenbeschaffenheit |
Staatsmeisterschaften |
Parkett |
Österreichische
Meisterschaften |
Parkett |
Landesmeisterschaften
A, S |
Parkett |
Ranglistenturniere |
Parkett |
Turniere
mit Startgeld |
Parkett |
|
|
Meisterschaften
D, C, B |
beliebiger Holzboden |
Bewertungsturniere |
beliebig |
Sonstige
Turniere |
beliebig |
Antrag 5 – Änderung
der TO – §5/1. Ausschreibung u.
Genehmigung
Antrag
Neu:
1.
Jedem
Klub oder ATK ist es gestattet, pro Jahr ein Bewertungsturnier der Allgemeinen
Klasse oder ein Seniorenturnier (bei
welchem auch die Durchführung einer Allgemeinen Klasse möglich ist) sowie zusätzlich ein Bewertungsturnier
Schüler/Jugend zu veranstalten. Darüber hinaus können beliebig viele
Einladungsturniere und Teamkämpfe durchgeführt werden.
Alt:
1. Jedem
Klub oder ATK ist es gestattet, pro Jahr ein Bewertungsturnier der Allgemeinen
Klasse und ein Seniorenturnier zu veranstalten, bei welchem auch die
Durchführung einer Allgemeinen Klasse möglich ist. Darüber hinaus können
beliebig viele Einladungsturniere, Teamkämpfe oder Bewertungsturniere
Schüler/Jugend durchgeführt werden.
Gültigkeit ab 1.1.2004
Anmerkungen
Es gibt zu viele Turniere in Österreich, mit
jeweils zu wenigen startenden Paaren. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Organisation von Meisterschaften auch weiterhin nicht unter diese Regelung
fällt.
Antrag 6 - Genehmigung
zur Anpassung der TO §11 - Musiktempo
Antrag
Das Präsidium des ÖTSV wird ermächtigt die TO im §11
entsprechend anzupassen, falls die IDSF die Musikgeschwindigkeit ändert.
Anmerkung
Es ist derzeit geübte Praxis, dass einige Tänze
auch international bereits langsamer gespielt werden, als dies von der IDSF
vorgegeben ist. Ein Anpassung ohne „Rückendeckung“ der
IDSF ist nicht sinnvoll. Sollte die IDSF aber doch eine Anpassung vornehmen,
kann der ÖTSV sofort darauf reagieren.
Antrag 7 - Änderung
der TO - "§8 Altersklassen"
Antrag
2.a) Altersgruppe
Kinder: (vormals Schüler I)
Kinder: älterer
Partner im jeweiligen Kalenderjahr 11 Jahre und jünger
2.b) Altersgruppe Junioren: (vormals Schüler II)
Junioren I: älterer Partner im jeweiligen
Kalenderjahr 12 oder 13 Jahre
Junioren II: älterer Partner im jeweiligen Kalenderjahr 14
oder 15 Jahre
Das Präsidium des ÖTSV wird
ermächtigt, alle mit dem Antrag in Zusammenhang stehenden Anpassungen in der TO
selbständig vorzunehmen.
Durchführungsbestimmung:
Bis auf Widerruf
werden Junioren I und Junioren II immer zusammengelegt durchgeführt und es wird
im allg. Sprachgebrauch von der Altersgruppe "Junioren"
gesprochen.
Gültigkeit: ab 1.1.2004
Anmerkungen
Im Zuge der Vereinheitlichung der Bezeichnungen
sowie zur Erleichterung im internationalen Sprachgebrauch wird vorgeschlagen,
den Bereich Schüler mit neuen Namen zu versehen. Es zeigt sich, dass derzeitige
Bezeichnung nicht mehr gut passt und sehr stark von anderen Nationen abweicht.
Hinweis auf eine neue Duchführungsbestimmung:
Durchführungsbestimmung
für Bezeichnung "Senioren":
In der nationalen Werbung und bei
Turnieren sind folgende Begriffe vorgesehen:
- Senioren I: "Altersgruppe über 30 Jahre (... ü/30)"
- Senioren II: "Altersgruppe
über 45 Jahre (... ü/45)"
International wird weiterhin von der Altersgruppe
„Senior“ gesprochen.
Anmerkung
Der
Begriff "Senioren" ist zwar international üblich, „Senior“ hat aber
durchaus in verschiedenen Sprachen unterschiedliche Bedeutung. Dies führt
mitunter zu Einschätzungen dieser Altersklassen, die deutlich unter ihrem
Leistungsvermögen liegen.
Gilt ab Veröffentlichung im Verbandsorgan.
Antrag 8 – Nachträgl. Genehmigung der Aufstiegspunkte gem. TO §10/4.
Antrag
Startklassen |
D |
-> |
C |
-> |
B |
-> |
A |
-> |
S |
|
Allgemeine Klasse/Standard: |
|
100 |
|
100 |
|
120 |
|
120 |
|
|
Allgemeine
Klasse/Latein: |
|
120 |
|
120 |
|
120 |
|
120 |
|
|
Senioren I und II/Standard: |
|
35 |
|
40 |
|
80 |
|
100 |
|
|
Senioren
I und II/Latein: |
Aufstieg von D nach S: 40 Punkte |
|
||||||||
Schüler I und II/Standard: |
|
40 |
|
40 |
|
--- |
|
--- |
|
|
Schüler
I und II/Latein: |
|
130 |
|
130 |
|
--- |
|
--- |
|
|
Jugend Standard: |
|
30 |
|
30 |
|
35 |
|
--- |
|
|
Jugend Latein: |
|
30 |
|
30 |
|
35 |
|
|
|
Die Anzahl der vorgeschriebenen Pflichtstarts
beträgt für alle Start- und Altersklassen 10 (zehn) Starts.
Für die Allgemeine Klasse und die Seniorenklasse
gilt:
Von diesen 10 (zehn) Starts müssen Paare aus
Vorarlberg 3, Paare aus Tirol 7, Paare aus anderen Bundesländern alle 10
Starts bei Turnieren im Inland absolvieren.
Gilt seit: 1.2.2003
Antrag 9 – Antrag
auf Ausschluss
Antrag
Aufgrund des von der Landesleitung Steiermark eingebrachten
Gutachtens stellt das erweiterte Präsidium des ÖTSV gem. § 13/4.d) der
Satzungen des ÖTSV den Antrag auf Ausschluss der im Gutachten angeführten
Tanzsportklubs:
-
Andritzer TSC
-
TSC Pianoparts
Austria
-
UTSK Roulette
Leibnitz
-
TSC Topdance-Studio
Anmerkungen
Der
Steirische Tanzsportverband hat in seiner Sitzung am 16.9.2002 die vorstehend
genannten Klubs aus dem Landesfachverband ausgeschlossen.
Auszug
aus der dem Ausschluss zugrunde liegenden Begründung des Steirischen Tanzsportverbandes:
„Durch den Ausschluss wird
dokumentiert, dass der Steirische Tanzsportverband schädigende Verhaltensweisen
von Mitgliedern nicht toleriert und der Vorstand auch verpflichtet ist, seine
Schutzfunktion für korrekt arbeitende Mitglieder wahrzunehmen.“