Alle Auslandsangelegenheiten betreffend Paare werden ab sofort von Frau VP Beate Pauritsch abgewickelt (Entsendungen, Ergebnisse)

Einladungen und Nominierungen von Wertungsrichtern werden vorerst vom Präsidenten Hermann Götz erledigt. Frau Susanne Herdlitzka wird ab sofort den Schatzmeister Herrn Franz Buchmayer unterstützen. Alle Abrechnungen betreffend Totomittel, bitte direkt weiterleiten an:
Susanne Herdlitzka
Hasnerstr. 7
A-9020 Klagenfurt Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Broschüre mit dem Titel "Vereine und Steuern - Tipps für Vereine und Ihre Mitglieder" herausgegeben. Diese Broschüre soll alle Vereine und Vereins­funktionäre umfassend über ihre steuerlichen Rechte und Pflichten informieren.

Vereine und Steuern – Tipps für Vereine und ihre Mitglieder

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Broschüre mit dem Titel "Vereine und Steuern - Tipps für Vereine und Ihre Mitglieder" herausgegeben. Diese Broschüre soll alle Vereine und Vereinsfunktionäre umfassend über ihre steuerlichen Rechte und Pflichten informieren.

Auszug aus dem Inhalt

- Der Verein nach dem Vereinsgesetz
- Abgabenrechtliche Begünstigungen
- Vereinstätigkeiten
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Wie stellen Sie den Kontakt mit dem Finanzamt her?
- Einkünfte der Vereinsmitglieder und anderer Personen
- Sozialversicherung
- Haftung der Funktionäre
- Sonstige Abgaben
- Musterstatuten
- Häufig gestellte Fragen

Bezug

Die Broschüre wird auf allen Finanzämtern zur freien Entnahme aufliegen, direkt übers Internet unter www.bmf.gv.at zu bestellen oder in der aktuellen Fassung als Download-Version erhältlich sein. Diese Broschüre ist kostenlos!

Sie kann bereits von der Homepage des Finanzministeriums (http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/broschueren/_start.htm) heruntergeladen werden. Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung des ÖTSV gem. §18 der Satzungen.

Termin: Sonntag, 27. Oktober 2002 – 11.00 Uhr
Ort:Rosenberger Autobahnrestaurant
 A1/Westautobahn, Autobahnstation
 (von beiden Fahrtrichtungen aus erreichbar)
 A-3033 Großram, Niederösterreich
 Tel: 02233/57 119 / Fax: 02233/57 083
Zeitplan: 10.00 – 11.00: Registrierung
11.00 Uhr: Beginn der Hauptversammlung
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Neuwahlen
3. Allfälliges

Wahlvorschläge der Landesleitungen müssen nach §11, Ziffer 3b, der Satzungen mindestens 4 Wochen vorher beim Präsidenten eingebracht werden.

Wien, im Juni 2002

Dr. Helmut Baumann e.h.
Präsident

ÖTSV Jahreshauptversammlung am 2.6.2002 in Schönau/Triesting

Bei der Hauptversammlung hat zwar eine Wahl stattgefunden, es kam jedoch kein neues Präsidium zustande. Nach den vereinsrechtlichen Bestimmungen bleibt daher das bisherige Präsidium bis zur Wahl eines neuen Präsidiums im Amt.

 

Präsidium des ÖTSV

 

Präsident: Dr. Helmut Baumann
1. Vizepräsident: Hans Sporer
2. Vizepräsident: Hermann Götz
Turnieramtsleiter:  Wolfgang Eliasch
Schriftführer: Ing. Clauspeter Brunnbauer
Schatzmeister: Franz Buchmayer

 

Mitarbeiter des Präsidiums

 

Bundestrainer:       Michael R. Herdlitzka
Pressesprecher: Johannes Biba
Geschäftsstelle: Beate Pauritsch
Die Vereinsrichtlinien 2001 (VereinsR 2001) stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen dar. Besondere Bedeutung kommt der Gemeinnützigkeit zu (Erlass des BM für Finanzen vom 20. Dezember 2001, GZ. 06 5004/10-IV/6/01).

Hier lesen Sie mehr ... Der Gesetzesentwurf für das neue Vereinsgesetz 2002 wurde am 1.2.2002 im Ministerrat beschlossen und dem Nationalrat weitergeleitet. Der Nationalrat beschloss das Gesetz in der Sitzung vom 19.3.2002. Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 5. April 2002. Dann kommt es zur Ratifizierung durch den Bundespräsidenten und anschließend zur Veröffentlichung durch ein Bundesgesetzblatt. Gültig wird das neue Vereinsgesetz ab 1. Juli 2002.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerG anhängige Verfahren (z.B. Gründungsverfahren, Statutenänderungen, o.ä.) sind nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 zu Ende zu führen.
Die Vereinsstatuten der zum 1.7.2002 bestehenden Vereine sind, soweit dies erforderlich ist, bis spätestens 30.6.2006 an die Bestimmungen des VerG 2002 anzupassen.
Die Bestimmungen über die Rechnungslegung und über die qualifizierte Rechnungslegung für große Vereine sind erstmalig auf Rechnungsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2002 beginnen.
Der ÖTSV wird über die Auswirkungen auf die Mitglieder in den nächsten Monaten noch detailliert informieren.

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